Am 21. August sprach Professor Dr. Makoto Tadaki von der Chuo Universität in Tokio auf Einladung von Dr. Jan Grotheer (Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V.) und Professor Dr. Karsten Gaede (Bucerius Law School) zur Sach- und Rechtslage der Todesstrafe in Japan.
Zu Beginn seines Vortrages skizzierte Professor Tadaki die tatsächliche Ausgangslage: Die erst im Juli 2018 erfolgte Hinrichtung von 13 führenden Mitgliedern der Aum-Sekte habe eine erneute Debatte über die Legitimität der Todesstrafe in Japan ausgelöst. Trotz kritischer Stimmen aus dem In- und Ausland werde sie aber weiterhin von rund 80 Prozent der japanischen Bevölkerung befürwortet. Anhand eindrucksvoller Ausschnitte aus einem Dokumentarfilm illustrierte Professor Tadaki auch den praktischen Ablauf von Hinrichtungen in Japan.
Sodann wandte Professor Tadaki sich der Rechtslage zu: In Japan zögen rund 20 Tatbestände die Todesstrafe nach sich. Er erläuterte die Maßstäbe, welche die Rechtsprechung zur Verhängung der Todesstrafe entwickelt hat und deutete an, dass nach praktischer Erfahrung insbesondere der Anzahl der Tatopfer entscheidende Bedeutung zukommt. Die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe sei zwar wiederholt überprüft worden, würde aber bis heute durch den Obersten Gerichtshof bejaht.
Anschließend diskutierte Professor Tadaki die Argumente, die in der japanischen Rechtswissenschaft, aber auch in der Zivilgesellschaft, zur Legitimität der Todesstrafe ausgetauscht werden. Diese decken sich teilweise mit denjenigen, die beispielsweise aus der Debatte in den Vereinigten Staaten bekannt sind; teilweise haben die Argumente einen spezifisch japanischen Zuschnitt. Seine Betrachtung konzentrierte sich sodann auf tragfähige Alternativen zur Todesstrafe. Hier untersuchte er insbesondere die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung. Im Ergebnis erkannte Professor Tadaki darin aber keinen adäquaten Ersatz. Im Anschluss bestand Gelegenheit zur Diskussion, die bei diesem Thema ausgiebig genutzt wurde.