Am 4. Mai 2018 lud die Deutsch-Taiwanesische Juristenvereinigung (DTJV) in Kooperation mit dem Lehrstuhl Strafrecht II von Prof. Dr. Karsten Gaede in die Bucerius Law School zu einem Treffen mit taiwanesischen Jurastudierenden ein. Die taiwanesischen Studierenden kamen von verschiedenen Universitäten Deutschlands, an denen sie derzeit studieren bzw. promovieren. Gemeinsam mit einer Reihe interessierter Studierender der Bucerius Law School konnten sie durch Vorträge ausgewiesener Experten einen plastischen Eindruck von der Rechtsvergleichung zwischen Taiwan und Deutschland gewinnen.
Ziel der DTJV sei es, einen wissenschaftlichen und praktischen, aber auch einen menschlichen Austausch zwischen Juristen beider Staaten zu ermöglichen, sagte der Präsident der DTJV, Dr. Jan Grotheer. Die Vorträge steuerten Prof. Dr. Georg Gesk, Inhaber des Lehrstuhls für chinesisches Recht an der Universität Osnabrück, und Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn, ebenfalls Lehrstuhlinhaber an der Universität Osnabrück, bei. Gesk trug zum zivilrechtlichen Rechtsvergleich vor. Er erläuterte am Beispiel der Rechtsfähigkeit Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen und zeigte, dass das Rechtssubjekt Mensch nicht stets einheitlich rechtlich ausgestaltet sei. Sinn beleuchtete die strafrechtliche Seite der Rechtsvergleichung. Er referierte zu „Grund und Grenzen der Strafgewalt“ und befasste sich damit vor allem mit der Frage, wie das Recht Jurisdiktionskonflikte lösen könnte. Beide Vorträge führten zu einem regen Austausch, der bemerkenswerte Eigenheiten der Rechtsordnungen, aber auch Schutzlücken des internationalen Rechts offenlegte.