Am 14. Oktober 2016 fand an der Bucerius Law School die 6. Herbsttagung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V (WisteV) zum Thema „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten in straf- und zivilgerichtlichen Verfahren“ mit rund 100 Gästen aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft statt. Organisiert und moderiert wurde die Veranstaltung von Fachanwalt für Strafrecht Jes Meyer-Lohkamp, Hamburg und von Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Wilhelm Krekeler eröffnete die Vortragsrunde, indem er über klassische Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger referierte. Im Mittelpunkt des Beitrages standen die Grenzen der zulässigen Verteidigung im Strafverfahren, die der Referent anhand der Rechtsprechung und Beispielen aus der Praxis erläuterte. Daraufhin trug Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Ferdinand Gillmeister über den Parteiverrat vor, der sich nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als „Fallstrick“ erweisen kann.
Die mögliche Nötigungsstrafbarkeit wegen anwaltlicher Mahnschreiben und angedrohten Strafanzeigen stand nach der Pause im Vordergrund. PD Dr. Dorothea Magnus skizzierte in ihrem Vortrag „Strafrechtliche Haftungsrisiken wegen Nötigung bei der Verfolgung von Mandanteninteressen“ den aktuellen Stand. Sie griff damit eine erst seit jüngerem im Anwaltskontext akzentuierte Strafnorm auf. Insbesondere die Haltung der Rechtsprechung war Gegenstand sehr kontroverser Diskussion. Den Abschluss bildete der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ali B. Norouzi, der sich mit den deutlich geringeren, aber doch insbesondere bei der Verständigung im Strafverfahren auch nicht völlig zu vernachlässigenden Strafbarkeitsrisiken auseinandersetzte, die für Richter und Staatsanwälte aus einer möglichen Rechtsbeugung herrühren.
Abgeschlossen wurde die Veranstaltung traditionell mit Brezeln und Wein, um auch den direkten Austausch in lockerer Atmosphäre zu ermöglichen.