Veranstaltung: Objektivität und Neutralität im Recht? – Kritische Perspektiven

Podiumsdiskussion zu "Objektivität und Neutralität im Recht?" des Lehrstuhls Kritik des Rechts und des Postmigrantischen Jurist*innenbunds.

Forschung & Fakultät |

Der Postmigrantische Jurist*innen-Bund (PMJB) und der Dieter Hubertus Pawlik Stiftungslehrstuhl Kritik des Rechts durften Dr. Sué González Hauck (DeZIM-Institut, Berlin), Dr. Nahed Samour (Humboldt Universität zu Berlin) und Amadou Korbinian Sow (Rechtsreferendar Berlin) zu einer Podiumsdiskussion unter Moderation von Berkan Kaya (PMJB und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Kritik des Rechts) begrüßen. Die Ausgangsfrage der Veranstaltung: Welchen Zusammenhang haben die Konzepte „Neutralität“ und „Objektivität“ mit einem Anspruch auf Gleichheit vor dem Recht und im Recht? 

Das Recht und seine Verfehlungen

Dr. Nahed Samour eröffnete den Abend mit einem Zitat von Susanne Baer: Das Recht gebe vor etwas zu sein, das es nicht ist und kaschiere seine Fehlleistungen. Samour untersuchte anhand von drei Fallkonstellationen, was geschieht, wenn das Recht konkret anders funktioniert, als es vorgibt. Das zeige sich deutlich an dem Handschlag-Urteil, dem Gebot religiöser und Weltanschaulicher Neutralität und dem Gefährderbegriff und der damit zusammenhängenden Gefahrenprognose.

Samour führte durch diese Fallkonstellationen und zeigte die Wirkweise, die allen zugrundeliegt: Die Gesetze sind formal neutral formuliert, betreffen aber Personen ungleich anders, diskriminieren also faktisch.

Normalisierung partikularer Perspektiven

Dr. Sué González Hauck wendete den Blick dann auf den Begriff der „Objektivität“, der dogmatischen Figuren wie dem objektiven Dritten zugrunde liegt. Objektivität werde im Recht nicht nur mit Neutralität gleichgesetzt, sondern durch eine Abgrenzung zur Subjektivität bestimmt. González Haucksieht jedoch jede Perspektive als partikular an. Der sog. „Blick aus dem Nirgendwo“ sei somit reine Perfomance. Die hegemoniale weiße Perspektive werde zur Objektivität erhoben.

González Hauck schlägt mit Sandra Harding als Lösung eine strong objectivity vor, die die Partikularität jeder Perspektive anerkennt und verarbeitet, gleichsam Informationen sammelt und aus ihrem Reichtum an partikularen Perspektiven ihre Objektivität schöpft. Anhand von Fallbeispielen legte González Hauck diese „Verobjektivierung“ partikularer Perspektiven und die Abwertung von Betroffenenperspektiven durch die Rechtsfigur des „objektiven Dritten“ dar: Dem Fall zum African Village im Augsburger Zoo und den Kopftuch-Entscheidungen vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Zum emanzipatorischen Potential der Rechtsdogmatik

Amadou Korbinian Sow bildete den abstrakten, rechtsphilosophischen Abschluss des Panels. Sow nahm das Gemälde „Hams Erlösung“ und die Erzählung aus dem alten Testament als Ausgangspunkt für das anzustrebende Ideal: Das Verschwinden der Rasse als Ideologie, die Erlösung rassifizierter Personen, gleichsam die Erlösung des durch seinen Vater Noah Verfluchten Ham. Das könne bewerkstelligt werden durch Prozesse der Kreolisierung, wie sie Édouard Glissant konzeptualisiert hat. Dafür müsse man sich des Universalismus bedienen und sich nicht von ihm als weiße Unternehmung abwenden.

Auch der Rechtsdogmatik liege universelle Gleichheit als Wert zugrunde. Diese müsse man ernst nehmen und intern mit dem Recht arbeiten, statt einzig externe Rechtskritik zu betreiben. Sow sieht Rechtsdogmatik als Rahmen des Rechts und Stabilisator. Sie schaffe eine gewisse Rationalität und Objektivität im Recht. Wenn man sich ihr bediene, in dem man z.B. eine Maßstabsfigur durch eine nicht-weiße Perspektive ergänzt, sei es möglich, das Recht von innen heraus zu reformieren.

 

Im Anschluss wurden diese Themen mit dem Publikum vertieft diskutiert und daraufhin die Diskussionen bei Wein und Brezeln fortgesetzt.

Der Lehrstuhl Kritik des Rechts und der Postmigrantische Jurist*innenbund bedanken sich herzlich für die schöne Veranstaltung!

Text

Sophie Averdieck

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