Am 14.11.2022 haben Sarah Lincoln (Gesellschaft für Freiheitsrechte), Maria Wirth (Clearing Stelle Frankfurt) und Lena Frerichs (Rechtsreferendarin Hamburg) mit Dr. Pauline Weller, LL.M (EUI) in der Bucerius Law School über die mangelhafte gesundheitliche Versorgung von Personen ohne Aufenthaltsstaus in Deutschland gesprochen.
Die Veranstaltung „Recht auf … Gesundheit“ war die erste der Reihe „Recht auf …“, in der verschiedene Rechte beleuchtet und diskutiert werden. Im kommenden Frühjahrstrimsester ist das Recht auf Wohnen Thema.
„Recht auf Gesundheit“ in Deutschland
Frerichs und Lincoln öffneten das Gespräch mit einer Einführung in den rechtlichen Rahmen. Prinzipiell habe in Deutschland jeder Mensch ein Recht auf Gesundheit, also das Recht auf eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und die Möglichkeit ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen. Auch Personen, die keinen Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, seien verpflichtet sich in einer Krankenkasse zu versichern. Somit sei auch die gesundheitliche Versorgung dieser Personen gewährleistet.
Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen legalen Aufenthaltsstatus haben, hätten theoretisch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch einen Anspruch auf zumindest grundlegende Gesundheitsversorgung. In der Realität würden Betroffene ihr Recht auf eine Krankenversorgung jedoch nicht wahrnehmen.
Rechtlicher Hintergrund
Grund dafür, dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus meist von jeglicher Gesundheitsversorgung in Deutschland ausgeschlossen seien, sei vor allem die 1990 eingeführte Übermittlungspflicht. Diese sieht vor, dass öffentliche Stellen - darunter auch Ärzt*innen und Krankenhäuser - die in Kontakt mit in Deutschland illegal lebenden Personen kommen, diese bei der Ausländerbehörde melden müssen. Den Betroffenen drohe folglich die Abschiebung. Deshalb würden viele Betroffene Behörden und auch ärztliche Behandlungen grundsätzlich aus Angst vor einer Abschiebung meiden.
Konsequenzen der Übermittlungspflicht
Wirth gab einen Einblick in die praktische Arbeit von Clearing Stellen. Ärztliche Versorgung sei für in Deutschland illegal lebende Personen praktisch nur in Notfällen im Krankenhaus und für Personen, die die Krankenversorgung selbst zahlen können, möglich. Für die Mehrheit der Betroffenen besteht daher ein unüberwindbares Zugangshindernis zur Gesundheitsversorgung.