Am 22. November 2019 fand die siebte gemeinsame Tagung der Bucerius Law School und des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR, Ludwig-Maximilians-Universität München) an der Bucerius Law School statt. Zu ihr hatten Professor Dr. Richard Giesen, Professor Dr. Abbo Junker und Professor Dr. Volker Rieble vom ZAAR sowie Professor Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, eingeladen.
In diesem Jahr wurden besonders zwei vergütungsrechtliche Fragenkomplexe, die größere Unternehmen betreffen, intensiv diskutiert. Der eine betrifft das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), das erhebliche Konsequenzen für die Festsetzung und Offenlegung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die mögliche Pflicht zur Herabsetzung durch den Aufsichtsrat und haftungsrechtliche Konsequenzen überzogener Vorstandsvergütungen hat. Der andere bezieht sich auf die Bezahlung freigestellter Betriebsratsmitglieder, die seit Jahren heftig diskutiert wird. Das liegt nicht nur daran, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Blick auf zu hohe Zahlungen an Betriebsratsmitglieder Anklage gegen vier aktuelle und frühere Topmanager von VW wegen Untreue erhoben hat. Ein weiterer Grund ist das offenkundige Bedürfnis, professionelle Betriebsratsarbeit „angemessen“ zu vergüten. Schließlich ist es auch für solche Arbeitgeber und Betriebsratsmitglieder, die sich rechtmäßig verhalten wollen, nicht immer einfach, die „richtige“ Bezahlung zu ermitteln.
Dr. Caspar Behme, Ludwig-Maximilians-Universität München, referierte über die Festsetzung einer „angemessenen“ Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Danach sprach Professorin Dr. Dörte Poelzig, Universität Leipzig, über die Herabsetzung der Vorstandsvergütung und Rückforderung aufgrund von Clawback-Klauseln. Anschließend hielt Professor Dr. Dr. h.c. Christoph Weber, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einen Vortrag über die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, und Professor Dr. Georg Annuß, Staudacher Annuß Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft München, berichtete zum Schluss über die "Vergütung freigestellter Betriebsrechtsmitglieder – richtig verstanden". Alle vier Vorträge wurden von den insgesamt achtzig Tagungsteilnehmern intensiv und kontrovers, aber vor allem gewinnbringend diskutiert.
Die nächste gemeinsame Tagung findet am 20. November 2020 an der Bucerius Law School statt.