Verleihung des Ruge Krömer-Preises und arbeitsrechtlicher Gastvortrag

Die beiden besten arbeitsrechtlichen Bachelorarbeiten 2018 mit dem Ruge Krömer-Preis ausgezeichnet

Am 5. Juni 2019 wurde der aktuelle arbeitsrechtliche Schwerpunkt von Professor Dr. Matthias Jacobs ein weiteres Mal in die Räume der Kanzlei rugekrömer, die die Bucerius Law School dankenswerterweise seit vielen Jahren großzügig unterstützt, eingeladen. Begrüßt wurden die Studentinnen und Studenten von Dr. Klaus Pawlak (Fachanwalt für Arbeitsrecht, geschäftsführender Partner bei Ruge Krämer) und Dr. Seven Schneider (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt bei Ruge Krömer und BLS-Alumnus des Studienjahrgangs 2007).

Nach einer kurzen Erfrischung verlieh Pawlak den Ruge Krömer-Preis für die beste Examensseminararbeit. In diesem Jahr wurde der mit 500 € dotierte Preis gleich zwei Mal vergeben. Ausgezeichnet wurden die Arbeit von Anna Biedermann, die sich mit der Zulässigkeit der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen beschäftigte, und die Untersuchung von Christin Lindenberg zum Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Im Anschluss an die Ehrung hielt Schneider einen arbeitsrechtlichen Gastvortrag über sehr spannende und zugleich kuriose Fälle aus dem arbeitsrechtlichen Alltag einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Er beleuchtete praxisrelevante Fragestellungen aus Sicht beider Arbeitsvertragsparteien, zeigte insbesondere die verschiedenen Phasen des Kündigungsschutzverfahrens vom ersten Mandantengespräch bis zum eigentlichen Gerichtstermin auf und machte deutlich, an welcher Stelle typischerweise auf beiden Seiten welche Fehler passieren können.

Im Anschluss an den Vortrag konnten die Studentinnen und Studenten Pawlak und Schneider sowie weiteren Kolleginnen und Kollegen von rugekrömer bei einem kühlen Getränk und leckerer Pizza weitere Fragen zum Kündigungsschutzverfahren, aber auch zu vielen anderen Themen des Arbeitsrechts und zur Tätigkeit als Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu stellen.

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.