Am 13. und 14 Juni 2024 fand das 7. Symposium der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht in Osnabrück statt. In verschiedenen Referaten wurde sich mit dem diesjährigen Thema des Symposiums, der Entgeltkontrolle im Kartell- und Regulierungsrecht, auseinandergesetzt. So wurde beispielsweise die Rolle der Entgeltkontrolle bei den wettbewerblichen Entwicklungen im Fernwärmemarkt vorgestellt und die Perspektiven des Entgeltregulierungsrahmens für die Energiewirtschaft diskutiert.
Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley), akademischer Direktor am CECS, hielt einen Vortrag über die administrative Regulierung im Energiesektor durch die Bundesnetzagentur. So stelle sich die Frage, ob der erzwungene Übergang zur administrativen Regulierung nach dem Urteil des EuGH 2021 über die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur Kontinuität oder einen Wandel bei der Entgeltkontrolle zur Folge habe. Fehling beschäftigte sich in seinem Vortrag mit einigen Grundfragen der neuen Entgeltregulierung und diskutierte unter anderem, inwieweit es zu Akzentverschiebungen bei den Zielen käme. Insbesondere das Anliegen der beschleunigten Energiewende führe zu einem Spannungsverhältnis zwischen einer stärkeren Typisierung zwecks Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung auf der einen und angemessener Einzelfallgerechtigkeit auf der anderen Seite. Hier stehe der Bundesnetzagentur eine Gratwanderung bevor. Besondere Schwierigkeiten ergäben sich auch, so hob Fehling hervor, beim Setzen von Effizienzanreizen zur weiteren Kostensenkung und dem gleichzeitigen Schaffen von Investitionsanreizen, um das Ziel der beschleunigten Energiewende zu erreichen.
Fehling setzte sich in seinem Referat zudem kritisch mit den Reformüberlegungen der Bundesnetzagentur in Bezug auf die Entgeltregulierung auseinander. So könne beispielsweise der Vorschlag, den Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu reduzieren und zu fokussieren, zwar den gewünschten Effekt einer Kostensenkung (durch einen gesteigerten Effizienzdruck auf die Netzbetreiber) zur Folge haben. Allerdings könnte der Vorschlag auch zu Lasten einer schnellen Refinanzierung zukunftsorientierter Investitionen gehen.
In seinem Fazit forderte Fehling, dass die administrative Regulierung des Energiesektors durch die Bundesnetzagentur in verstärkter Weise zukunftsorientiert ausgerichtet sein müsse, um den sich rapide ändernden Rahmenbedingungen im Zuge der Energiewende gerecht zu werden.
Die während des Symposiums gehaltenen Referate werden in einer Schriftenreihe im Nomos Verlag publiziert.