Vortrag: Die Wirtschaftsverfassung des „ökologisch-scharfgestellten“ Grundgesetzes

64. Junge Tagung Öffentliches Recht in Leipzig

Forschung & Fakultät |

Vom 13.bis zum 15. August 2024 fand die 64. Junge Tagung Öffentliches Recht (JTÖR) in Leipzig statt. Angesichts des 75. Geburtstages des Grundgesetzes stand die diesjährige Tagung unter dem Titel „Zukunftsverfassungsrecht“ und in verschiedenen Vorträgen wurde sich Fragen der partizipativen, der wehrhaften sowie der ökologischen Verfassung und ihrer europäischen und internationalen Bezüge gewidmet.

Dr. H. Flemming Maltzahn, Wissenschaftlicher Assistent am CECS, trug auf dem Panel zur ökologischen Verfassung zu dem Thema der Wirtschaftsverfassung des „ökologisch-scharfgestellten“ Grundgesetzes vor. Er warf die Frage auf, ob der im Klimaschutzbeschluss (BVerfGE 157,30), in dem das Bundesverfassungsgericht eine „zum Schutz des Klimas irgendwann auch verfassungsrechtlich vorgegebene klimaneutrale Lebens- und Wirtschaftsweise“ erwähnt, zu einer Neuausrichtung des wirtschaftspolitischen Verfassungsverständnisses verlangt. So habe das BVerfG in bisherigen Entscheidungen stets eine wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzesangenommen. Maltzahn untersuchte daher insbesondere Art. 20a GG und den vom BVerfG angenommenen Anspruch des Einzelnen auf einen intertemporalen Freiheitsschutz auf Maßgaben zur Gestaltung der Wirtschaftsordnung. Einleitend beschäftigte er sich mit der dogmatischen Funktion des Topos der wirtschaftlichen Neutralität und blickte auf die rechtshistorischen Hintergründe der zugrundeliegenden Verfassungsrechtsprechung. Unter Einbeziehung von Erkenntnissen der ökologischen Ökonomie prüfte Maltzahn schließlich gegenwärtig diskutierte Vorschläge zu einem ökologisch-nachhaltigen Grundgesetz (de lege constitutione ferenda) auf wirtschaftspolitische Gehalte.

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CECS

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