Vortrag in Moskau

Wissenschaftliche Mitarbeiter stellen auf einer Tagung deutsches Gemeinnützigkeitsrecht vor.

Forschung & Fakultät |

Elias Bornemann und Victor Klene, wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen, haben auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung an einer rechtsvergleichenden Tagung in Kooperation mit dem Menschenrechtsrat der russischen Föderation teilgenommen.

Ziel dieser Veranstaltung ist die Veröffentlichung einer rechtsvergleichenden Studie, mit deren Hilfe der in Russland bestehende Handlungsbedarf im Bereich der NGO-Gesetzgebung aufgezeigt werden kann. In Russland ist zivilgesellschaftliches Engagement wenig ausgeprägt, was insbesondere auf die sozialistische Vergangenheit und das damit einhergehende Verständnis, dass der Staat für nahezu alle Aufgaben verantwortlich sei, zurückzuführen ist. Thema der Tagung war nun die Gesetzgebung und Rechtsanwendungspraxis in Bezug auf NGOs in Deutschland und Russland zu vergleichen. Dafür stellten Elias Bornemann und Victor Klene die deutschen Regelungen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, also der steuerlichen Privilegierungen von Organisationen, vor.

In der anschließenden Diskussion wurde das große Interesse von russischer Seite an dieser Art der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements deutlich. Dabei wurde einerseits die Strenge hinsichtlich der Kontrolle, aber auch die weitgefassten Tatbestandsmerkmale mit kritischer Neugier hinterfragt.

Nach Einschätzung der Tagungsteilnehmenden könnte das deutsche Recht eine wichtige Inspiration für eine Reform des russischen Rechts sein, wobei von einem langsamen Prozess auszugehen sei.

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