Am 7. und 8. Juni 2024 fand die 3. Jahrestagung Junges Nachhaltigkeitsrecht in Wien statt. Die Tagung stand unter dem Thema „Nachhaltigkeitsrecht im Konflikt“. Nachwuchswissenschaftler:innen aus allen drei Rechtssäulen trugen zu wettbewerblichen, unternehmerischen, demokratiepolitischen oder dogmatischen Konfliktperspektiven vor.
Dr. H. Flemming Maltzahn, Wissenschaftlicher Assistent am CECS, hielt in der Session zu wettbewerblichen Konfliktperspektiven einen Vortrag über das Spannungsverhältnis von Nachhaltigkeitsrecht und dem Grundrecht auf Freiheit der unternehmerischen Betätigung (Art. 16 GrCH). Er warf in seinem Vortrag die Frage auf, ob das Nachhaltigkeitsrecht eine Bedrohung oder vielmehr eine Chance für das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit darstelle.
Dieser Fragestellung ging er am Beispiel des Ökodesign-Rechts nach, mit welchem der EU-Gesetzgeber das Ziel verfolge, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem europäischen Markt zu machen. Während es bereits gegenwärtig zahlreiche Nachhaltigkeitsanforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte gäbe, werde das Ökodesign-Regime nach Neufassung in der Ökodesign-Verordnung auf nahezu sämtliche körperliche Waren angewendet werden. Das Ökodesign-Recht sei somit ein paradigmatisches Beispiel für die grundlegende Entscheidung des EU-Gesetzgebers, das Ideal eines möglichst freien Marktes zugunsten einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung einzugrenzen.
Maltzahn setzte sich sodann mit der Frage auseinander, wo Grenzen für das gesetzgeberische Tätigwerden in Bezug auf das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit liegen könnten. Sein Vortrag verdeutlichte, ebenso wie die anderen auf der Tagung gehaltenen Vorträge, dass das Nachhaltigkeitsrecht vor großen rechtspolitischen Herausforderungen steht.