Die Antwort: Nein!
Wir wissen, dass du, wenn du in diesem Jahr Abitur machst, am 15. Mai in vielen Fällen noch kein Abiturzeugnis vorliegen hast. Das ist aber überhaupt kein Problem! Du lädst in diesem Fall alternativ die letzten drei Zeugnisse vor dem Abitur im Bewerbungssystem hoch.
Für die Zulassung zum Auswahlverfahren spielen deine Noten ohnehin keine Rolle. Erst am Ende des schriftlichen Auswahlverfahrens fließt deine Abiturnote zu einem Drittel in das Ergebnis mit ein. Und wenn du die letzten drei Zeugnisse vor dem Abitur eingereicht hast, eben die von uns errechnete Durchschnittsnote aller Noten aus diesen letzten drei Zeugnissen. Das kann manchmal besser, manchmal schlechter als deine Abiturnote sein. Das wissen wir, das müssen wir aber so hinnehmen, um dir eine Teilnahme am Auswahlverfahren zu ermöglichen, auch wenn du dein Abiturzeugnis noch nicht hast. Die Abweichungen sind am Ende aber auch nicht ausschlaggebend, da sie in der Regel nicht stark von der Abiturnote abweichen.
Und natürlich kannst du dich anstatt mit einem Abiturzeugnis oder den letzten drei Zeugnissen vor dem Abitur auch mit ausländischen/internationalen Zeugnissen bewerben. Hier musst du allerdings noch eine Gleichstellungsprüfung mit dem deutschen Abitur einplanen. <link https: www.law-school.de jurastudium bewerbung bewerbungsverfahren online-bewerbung _blank external link in new>Alle weiteren Infos dazu auf unserer Website...
<link https: bewerben.law-school.de _blank external link in new>Jetzt Bewerbung starten/fortsetzen...