Wie kauft man eigentlich Flugzeuge?

Vortrag bei Norton Rose Fulbright über eine besondere Art der Finanzierung.

Forschung & Fakultät |

Dass Jura vielfältig ist, bewiesen am 11. Juni 2015 erneut die Anwälte von Norton Rose Fulbright bei einem Vortrag zur Flugzeugfinanzierung in ihrer Kanzlei. Dr. Ralf Springer, Partner der Kanzlei, und Markus Radbruch, Senior Associate, berichteten über ihre Erfahrungen in dem Bereich.

So ist es Radbruch bereits passiert, dass er ein Flugzeug überführen musste – was ihn über Malta nach Bagdad und über Istanbul zurück nach Hamburg brachte. Weitere Kuriositäten folgen beim Flugzeugkauf, wo der Vertrag schon mal unterschrieben wird, während das Flugzeug im internationalen Luftraum schwebt – so spart sich der Käufer die Umsatzsteuer, welche bei zwei- bis dreistelligen Millionensummen wirklich einen Unterschied machen kann. Springers Lieblingsthema schienen die Triebwerke zu sein, bei denen er ins Schwelgen geriet. Und Radbruch erzählte von der Herausforderung, britischen Anwälten das Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu erklären.

Ansonsten bläuten die Anwälte den Studierenden ein, bloß bei Sachenrecht aufzupassen, denn darauf laufe ein Großteil ihrer Arbeit hinaus, wenn das deutsche internationale Privatrecht zur Anwendbarkeit des BGB käme. Und so konnten die Studierenden selber ein paar kleine Fälle lösen, was bei der Übereignung eines Flugzeugs in dem konkreten Fall zu beachten sei. Eine interessante Erfahrung darüber, wie vielfältig einsetzbar das deutsche BGB doch ist.

Beim anschließenden Empfang hatten die Studierenden Gelegenheit, mehr Anwälte kennenzulernen und somit auch mehr über die Kanzlei zu erfahren.

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Isabella Naujoks, Studentin

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