Am 27. und 28. März 2015 fand in Oxford die von Professor Anne Röthel und Professor Alexandra Braun (Universität Oxford) organisierte Konferenz „Will-Substitutes from a Comparative Perspective“ statt. 60 Teilnehmer aus 16 Rechtsordnungen diskutierten über Trusts und Miteigentum, Versicherungs- und Rentensysteme, Stiftungen, Schenkungen und andere Instrumente, die jenseits des Erbrechts einen Vermögensübergang von Todes wegen bewirken. Welcher Testamentsersatz wird zu welchem Zweck eingesetzt? Welchen Vorteil bieten diese Modelle für die Verfügenden, etwa im Hinblick auf Verfahren (Vermeidung einer Testamentseröffnung?), Steuern, Formvorschriften? Wie ist das Verhältnis von Testament und Testamentsersatz? Reagiert das bürgerliche Recht typischerweise anders auf Testamentsersatz als das Gewohnheitsrecht? Diese und weitere Fragen wurden von Wissenschaftlern, Notaren, Rechtsanwälten und Vertretern der Versicherungsbranche auf der von der DFG und der British Academy geförderten Tagung lebhaft diskutiert. Die Ergebnisse der Tagung werden im Verlauf dieses Jahres publiziert.
Die Bucerius Law School war auf der Tagung nicht nur durch Anne Röthel vertreten, sondern insbesondere durch Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, Mitglied der Affiliate Faculty der Bucerius Law School, der als Chairman und lebhafter Diskutant zum Gelingen der Veranstaltung beitrug.