Rechtsanwalt Dr. h.c. Gerhard Strate war zu Gast und hielt einen Vortrag zum Thema „Laxer Umgang mit digitalen Beweisquellen? – Aktuelle Streitfragen auch des Block-Prozesses“.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Karsten Gaede verlieh der Kanzleigründer Prof. Dr. Michael Tsambikakis (Köln/Passau) die Tsambikakis-Preise für die besten Bachelorarbeiten der medizin- und wirtschaftsstrafrechtlichen Schwerpunktbereiche des vergangenen Jahres. Der Preis im Schwerpunkt „Gesamtes Wirtschaftsstrafrecht“ wurde Janne Marie Roehsler für ihre Arbeit „Was bedeutet § 150 Abs. 7 (insbesondere S. 2 AO) für die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung?“ verliehen. Jula Lynn Rügemer erhielt den Preis des Schwerpunkts „Medizin- und Wirtschaftsstrafrechts“ für ihre Arbeit zum Thema „Unzulässige Interessenwahrnehmung“.
Im Anschluss an die Preisverleihung schilderte und bewertete Gerhard Strate in seinem Vortrag den derzeitigen Zugriff auf digitale Beweismittel im Strafprozess gerade im Kontext der Auslesung von Mobiltelefonen kritisch. Der Fokus lag insbesondere auf den Problemen, die bei der Sicherstellung, Durchsicht und Beschlagnahme solcher Beweismittel nach §§ 94 und 110 StPO entstehen. In diesem Zusammenhang rügte er insbesondere eine verbreitete Missachtung des Richtervorbehalts und die oft pauschale Beschlagnahme von Datenbeständen. Diese Problemlagen wurden anhand der aktuellen Entwicklungen im Block-Prozess veranschaulicht.
In der sich anschließenden Diskussion, moderiert von Karsten Gaede, wurde die große auch grundrechtliche Herausforderung thematisiert, welche die Durchsicht großer Mengen digitalen Materials für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden insbesondere in grundrechtlicher Hinsicht darstellt.