Wenn ein Werbeplakat ein nacktes menschliches Gesäß zeigt, das mit „H.I.V. positiv“ bedruckt ist, garantiert dies dem damit Werbenden – im betreffenden Fall dem Modelabel Benetton – Aufmerksamkeit.
Alexander Goldberg untersuchte in der Young Scholars IP Lecture auf Einladung des Bucerius IP Centers am 13. November 2014 die Grenzen geschmackloser Werbung. Goldberg arbeitet als freier Rechtsanwalt für die Berliner Sozietät „Hertin & Partner“ und ist Promotionsstudent bei Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker an der Freien Universität Berlin.
In seinem Vortrag ging Goldberg zunächst auf den Begriff der Geschmacklosigkeit von Werbung ein. Mögliche Definitionsmaßstäbe sind etwa das Empfinden des einzelnen Betrachters oder ein objektiviertes Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. In der Folge untersuchte er Instrumente zur Kontrolle von Werbung. Grob zu unterscheiden sind die sog. öffentliche Rüge des deutschen Werberates und gesetzliche Mittel. Für letztere sind beispielhaft die Regelungen in § 4 Nrn. 1 und 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu nennen. Goldberg betonte, dass diese Regelungen nur die spezifischen Interessen einzelner Marktsubjekte (z.B. Verbraucher und Mitbewerber), nicht hingegen sonstige Allgemeininteressen schützen sollen, und wies allein § 4 Nr. 11 UWG praktische Relevanz zu, der den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sanktioniert.
Die Young Scholars IP Lecture Series ist ein Vorlesungsformat, das Nachwuchswissenschaftlern im Immaterialgüterrecht ermöglicht, die Ergebnisse ihrer laufenden Forschungsarbeit vorzustellen.