Zahlen & Fakten: Wann Deine Angaben im Online-Bewerbungsbogen zählen

Deine Angaben sind für die Zulassung zum Auswahlverfahren zum größten Teil erst einmal nebensächlich. Wir erklären, wann sie relevant sind.

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Voraussetzung für deine Bewerbung zum Jurastudium an der Bucerius Law School und damit zuallererst für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist das Ausfüllen des Online-Bewerbungsbogens.

Zulassung zum Auswahlverfahren: Nur Formalia zählen

Für die Zulassung zum Auswahlverfahren und damit ganz konkret zum ersten Teil, dem schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens, zählen für uns nur Formalia: Ist deine Bewerbung formal vollständig, hast du alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und hast du die Teilnahmegebühr bezahlt.

Das bedeutet, dass für die Zulassung zum Auswahlverfahren alle Abschnitte des Online-Bewerbungsbogens jenseits der Formalia völlig irrelevant sind. 

Zulassung zum mündlichen Auswahlverfahren: Es zählt dein Ergebnis im schriftlichen Auswahlverfahren

Auch für die Zulassung zum zweiten Teil des Auswahlverfahrens, dem mündlichen Auswahlverfahren, sind deine Angaben nicht von Bedeutung. Über dein Weiterkommen entscheidet ausschließlich dein Ergebnis im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens und zu einem Drittel deine Abiturnote, bzw. die Durchschnittsnote deiner eingereichten Zeugnisdokumente. Gehörst du aufgrund dieser Faktoren zu den 232 Besten, wirst du zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.

Mündliches Auswahlverfahren: Hier zählen deine Angaben

Das mündliche Auswahlverfahren besteht aus vier Elementen: Einem Thesenvortrag im Kreis von drei Mitbewerberinnen und Mitbewerbern mit anschließender Diskussion, zwei Einzelgesprächen und einer Gruppenaufgabe. Jedes Mitglied der Auswahlkommission, das dich bewertet, erhält als Unterlage auch den von dir ausgefüllten Online-Bewerbungsbogen. Bei jedem der vier Elemente des mündlichen Auswahlverfahrens wirst du von einem anderen Mitglied der Auswahlkommission bewertet.

Nur in einem der beiden Einzelgespräche geht es ganz konkret um deinen bisherigen Werdegang. Und hier dienen deine Angaben im Online-Bewerbungsbogen deiner jeweiligen Gesprächspartnerin oder deinem jeweiligen Gesprächspartner zur Vorbereitung und ggf. als Gesprächsleitfaden. Im zweiten Einzelgespräch geht es eher um deine intellektuellen Kompetenzen. Auch hier liegen deiner Gesprächspartnerin oder deinem Gesprächspartner deine Angaben aus dem Online-Bewerbungsbogen vor. Und es kann sein, dass eine deiner Angaben ein Impuls für das Gespräch ist. 

Fazit: Deine Angaben im Online-Bewerbungsbogen zählen im gesamten Auswahlverfahren 20 Prozent

In der Gesamtauswertung zählt dein Ergebnis im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens 20 Prozent, dein Ergebnis im mündlichen Teil 80 Prozent. Deine Angaben im Online-Bewerbungsbogen haben damit eine Gesamtrelevanz von 20 Prozent. 

Diese 20 Prozent können es aber in sich haben und ausschlaggebend sein, dass du am Ende zu den 116 Besten gehörst, die ein Studienplatzangebot von uns bekommen. Füll den Online-Bewerbungsbogen also gewissenhaft, konzentriert, wahrheitsgemäß und authentisch aus. 

Viel Erfolg!


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