Am 20. November 2015 fand im Moot Court der Bucerius Law School die 5. WisteV-Herbsttagung zum Thema „Konsens und Konfrontation – Aktuelle Entwicklungen des Strafverfahrens“ mit rund 150 Gästen aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft statt. Organisiert und moderiert wurde die Veranstaltung von RA FAStrafR Jes Meyer-Lohkamp, Hamburg, und von Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School. Die strafprozessuale Diskussion wurde in den letzten Jahren vor allem von der Einführung der Verständigung dominiert. Aber auch die „klassisch konfrontative“ Strafverteidigung und die zunehmende Bedeutung der Medienöffentlichkeit für das Strafverfahrens verdienen weiter Aufmerksamkeit. Entsprechend waren sowohl Themen des konsensualen als auch des streitigen Verfahrens Gegenstand der Tagung.
Den Eingangsvortrag hielt Dr. Nikolaus Berger, Richter des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig. Berger stellte die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu den Mitteilungs-, Dokumentations- und Belehrungspflichten vor, welche die Rechtsstaatlichkeit der Verständigung sichern sollen. Die wesentlichen Fragen, die durch die Einführung der Verständigung in die StPO entstanden seien, habe der BGH mit seiner Rechtsprechung inzwischen geklärt. Gleichzeitig zeigte Berger aber auch auf, dass an einigen Punkten noch Divergenzen zwischen den Senaten bestehen. Daraufhin sprach Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg, über „Verständigung und Verteidigungsrechte“. Die Stärkung konsensualer Elemente durch das Verständigungsgesetz sei zu begrüßen und würde neben neuen Herausforderungen zum Beispiel in der Revision auch Chancen für die Verteidigung bieten.
Der Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer, RA FAStrafR Otmar Kury, befasste sich in seinem Vortrag mit den Gestaltungsmöglichkeiten, die Beweisanträge der Verteidigung eröffnen. Ein gut vorbereitetes Ausschöpfen des Beweisantragsrechts böte nicht nur die Möglichkeit, die Hauptverhandlung im eigenen Sinne zu gestalten, sondern sei auch die einzige Chance, dem Gericht vor Urteilsverkündung eine vorläufige Beurteilung des Falls zu entlocken. Zum Abschluss sprach RA Johann Schwenn zur medialen Berichterstattung über streitige Verfahren. Mit zahlreichen Beispielen aus der eigenen Praxis, die insbesondere das Kachelmann-Verfahren betrafen, zeigte er, wie Sensationsberichterstattung und ihre Verbändelung mit Staatsanwaltschaft, Zeugen und Sachverständigen das Strafverfahren belasten kann.
Zwischen den Vorträgen, aber auch später bei Brezeln und Wein nach Ende der Veranstaltung, wurden die Thesen der Referenten und die zukünftige Entwicklung des Strafprozesses unter den teilnehmenden Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern kontrovers diskutiert.