Wer kann den Umgekehrten Generationenvertrag nutzen?


Alle Studierenden können den Umgekehrten Generationenvertrag nutzen - unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln oder den Mitteln ihrer Eltern. Es findet keine sog. Bedürftigkeitsprüfung statt.

Jedes Jahr machen ca. 35% der Studierenden Gebrauch von dieser Finanzierungsoption, bei der du während des Studiums keine Studiengebühren zahlst. Die Rückzahlung beginnt erst nach Eintritt in das Berufsleben.

Die Anzahl der UGVs pro Jahr ist nicht beschränkt.

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