Deutschlandstipendium

300 EUR pro Monat für Lebenshaltungskosten

Als Studierende/r der Bucerius Law School kannst du dich für ein Deutschlandstipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat bewerben.

Das Deutschlandstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und fördert Kandidatinnen und Kandidaten, die exzellente Leistungen und Begabung zeigen. Darüber hinaus sollen soziales Engagement und die Überwindung bildungsbiografischer Hürden als Auswahlkriterien herangezogen werden.

Der nächste Bewerbungszeitraum startet Ende Juli 2024 und endet Anfang/Mitte September 2024 (die genauen Daten werden noch bekannt gegeben).

Hintergrund & Vergabe

Das Deutschlandstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und wird auf Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) und der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) seit 2011 auch an der Bucerius Law School vergeben. 169 Studierende konnten dank der Co-Finanzierung zahlreicher privater Förderer bislang gefördert werden.

Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission unter dem Vorsitz von Andrea Leuck-Baumanns, Leiterin Relations & Development an der Bucerius Law School. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt (Oktober bis September des Folgejahres). Eine erneute Bewerbung nach Ablauf des Jahres ist möglich.

Gemäß Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 gilt für die Auswahl:

  • „Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die Gesamtbetrachtung von drei Kriterien: der Überwindung bildungsbiografischer Hürden, dem gesellschaftlichen Engagement sowie schulischen oder akademischen Leistungen.“
  • Bildungsbiografische Hürden können unter anderem soziale, familiäre, finanzielle oder persönliche Umstände der Kandidatinnen und Kandidaten betreffen. Darunter fallen zum Beispiel körperliche Beeinträchtigungen, ein Migrations- oder Fluchthintergrund, die Pflege von Angehörigen oder eine Familie ohne Hochschulerfahrung.

Leistungen & Kombinierbarkeit

Das Stipendium fördert die Studierenden mit monatlich 300 Euro (150 Euro von privater Hand werden vom Bund verdoppelt) und wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückbezahlt werden muss. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit dem BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsabhängige, materielle Förderungen der Begabtenförderungswerke, des DAAD sowie der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung ist ausgeschlossen, außer wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, monatlich unter 30 Euro liegt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Deutschlandstipendiums besteht nicht.

Bewerbung

Bewerben können sich alle an der Bucerius Law School immatrikulierten Studierenden, ausgenommen sind Promotionsstudierende.

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben im Umfang von max. zwei Seiten mit Fokus auf
    • besondere Hürden in der eigenen Bildungsbiografie
    • aktuelles gesellschaftliches Engagement
  • tabellarischer Lebenslauf im Umfang von max. zwei Seiten
  • ggf. Nachweise über die dargestellten besonderen Hürden. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie unsicher sind, ob und wenn ja in welcher Form in Ihrer persönlichen Situation ein Nachweis erfolgen sollte.
  • Bei Studierenden ab dem dritten Fachtrimester: Einverständniserklärung des Studierenden, dass das Prüfungsamt der Bucerius Law School der Auswahlkommission einen aktuellen Leistungsnachweis übermittelt.
  • Bei Studienanfängern: Kopie des Abiturzeugnisses.
  • Erklärung des Studierenden, dass er/sie über die Grenzen des § 4 Abs. 1 StipG hinaus kein anderes Stipendium erhält.

Bewerbungsfrist

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 10. September 2023 (Ausschlussfrist) einzureichen. Es entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung in einer (!) pdf-Datei an: deutschlandstipendium@law-school.de. Benennen Sie diese Datei bitte mit: „Nachname Bucerius-Jahrgang Deutschlandstipendium Bewerbung“. Sie können Ihre Bewerbung auch schriftlich an folgende Adresse senden:

Bucerius Law School
z.Hd. Stefanie Lohrmann
Relations & Development
Jungiusstraße 6
20355 Hamburg

Nicht frist- oder formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung!
 

Die Auswahlkommission wird Ende September über die eingereichten Bewerbungen entscheiden. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Stand des Auswahlverfahrens ab, wir benachrichtigen alle Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail, sobald die Entscheidung der Auswahlkommission getroffen ist.

Vertraulichkeit

Wir sichern allen Kandidatinnen und Kandidaten einen vertraulichen Umgang mit ihren Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden ausschließlich für die Entscheidung über die Stipendienvergabe genutzt und neben den für die Administration des Stipendiums zuständigen Mitarbeitenden nur den Mitgliedern der Auswahlkommission zur Verfügung gestellt.

Fragen zum Deutschlandstipendium?

Stefanie Lohrmann

Koordinatorin Deutschlandstipendium
deutschlandstipendium(at)law-school.de

Weitere Stipendienangebote

Jura-Stipendium der Bucerius Law School

Mit Vollstipendien für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten fördern wir die Vielfalt auf unserem Campus.

Dr. Willy Rebelein-Stipendien

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Voll- oder Teilstipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge für Studierende mit Behinderung.

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Die insgesamt 13 Begabtenförderwerke in Deutschland fördern besonders leistungsstarke und begabte Studierende.

Stipendien für die Bewerbung

Der Bucerius Alumni e.V. übernimmt für dich die Kosten für das Bewerbungsverfahren und den Erwerb des Sprachzertifikats.

Auslandsstipendien

Auch für das obligatorische Auslandstrimester stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Hamburg