„Autonomie“ als normative Zuschreibung

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Dr. Felix Schumann spricht in seinem Vortrag über die Vorteile eines strictly legal point of view am Beispiel des rechtlichen Autonomiebegriffs.
Die Themen Autonomie und Selbstbestimmung stehen seit Jahren im Mittelpunkt zahlreicher gesellschaftlicher Debatten, etwa über Sterbehilfe, Kindergrundrechte, Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht und dem Spannungsverhältnis von Wille und Wohl bei einer – als Folge der demografischen Alterung – stetig steigenden Zahl von Menschen mit Demenzerkrankung.
Die Rechtswissenschaft hat bislang keine zufriedenstellenden Antworten auf diese gesellschaftlichen Herausforderungen und die Frage nach der Behandlung des dynamischen und wandlungsfähigen Begriffs der „Autonomie“ gefunden.
Andere Disziplinen sind hier weiter: Die Philosophie hat über Jahrzehnte zahlreiche Konzepte „personaler Autonomie“ entwickelt, denen gemein ist, dass sie Autonomie als Ideal bestimmen; ein Ideal, das jedoch nur für die wenigsten – wenn überhaupt – erreichbar ist. Eine weitere, wenngleich völlig unterschiedliche Dimension des „Nicht-Idealen“ liefert die Verhaltensökonomie: Die rationale Entscheidungsfähigkeit von uns Menschen ist danach durch kognitive Verzerrungen eingeschränkt, was uns mitunter zu systematischen Fehlurteilen verleitet. Hierauf reagiert wiederum das Konzept des sog. „libertären“ Paternalismus mit einer Rationalitätsoptimierung in Form des „nudging“.
Diese interdisziplinäre Gemengelage ist bei genauem Hinschauen jedoch nicht mit den Prämissen einer Rechtsordnung kompatibel, die auf gleichen Freiheitsrechten gründet und in der das Urteil, nicht kompetent genug zu sein, um seine eigenen Rechte selbst wahrnehmen zu können, eine fundamentale Exklusionswirkung hat.
Ein rechtlicher Autonomiebegriff ist daher aus der Sicht eines strictly legal point of view zu erschließen. Im System „Recht“ hat Autonomie die Funktion einer Kompetenz und sie beruht hierfür notwendigerweise auf einer normativen Annahme, mitunter sogar auf einer Fiktion: Rechtliche Autonomie ist Leitbild, kein Wirklichkeitsbild.
Ergänzend finden Sie hier die Folien zum Vortrag.
Der Vortrag ist Teil der Ringvorlesung Responsive Rechtswissenschaft. Alle Vorträge finden hybrid über Zoom statt. Eine Teilnahme ist möglich unter dem Zoom-Link.
Leseempfehlungen zur Vertiefung:
- Christian Bumke, Autonomie im Recht, in: ders./Röthel (Hrsg.), Autonomie im Recht, Gegenwartsdebatten über einen rechtlichen Grundbegriff, Tübingen 2017, 3–44.
- Thomas Gutmann, Autonomie, in: Hilgendorf/Zabel (Hrsg.), Praktische Philosophie, Ethik und Recht, Tübingen 2026, i.E.
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