Umweltwerbung in Zeiten des Klimawandels - Praktische Herausforderungen der aktuellen EU-Reformen

Umweltwerbung in Zeiten des Klimawandels - Praktische Herausforderungen der aktuellen EU-Reformen

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22. Februar 2024
18:00 - 20:00 Uhr

1.21 Moot Court

Die Europäische Kommission hat mit dem „European Green Deal" (COM(2019) 640) eine Wachstumsstrategie ausgerufen, mit der sie eine faire und wohlhabende Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft erschaffen will. Nach vielen Folgeinitiativen stehen nunmehr gleich zwei Reformvorhaben an, die sich dezidiert mit der werblichen Kommunikation von Umweltaspekten gegenüber Verbrauchern befassen.

Am 17. Januar 2024 wurde die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen (sog. Directive on Empowering Consumers for the Green Transition COM(2022) 144) final verabschiedet, die ungestützte Umweltaussagen sowie die Werbung mit nicht zertifizierten Nachhaltigkeitssiegeln untersagt. Diese scheinbar nur geringfügige Korrektur ist schon für sich genommen nicht trivial - bricht sie doch mit dem bislang einheitlichen Begriff der Geschäftspraktiken iSd Art. 2 lit. d) UGP-RL.

Deutlich weitgehender, aber auch von der Umsetzung noch weiter entfernt ist die schon fast berüchtigte „Green-Claims Richtlinie“ (COM(2023) 166 final). Dieser Entwurf zielt ebenfalls auf die Regulierung von Werbung mit umweltbezogenen Aussagen, legt hierfür aber ein mehrstufiges ex-ante-Prüfungskonzept vor und verlangt neben der Hinterlegung von Informationen auch deren wiederkehrende Zertifizierung durch neu zu schaffende Stellen.

Im Rahmen einer Bucerius IP Lecture werden diese Reformvorhaben mit drei ausgewiesenen Experten aus der Praxis diskutiert: Zunächst wird Rechtsanwalt Tim Christiansen vom EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e.V. die Sicht des Handels vermitteln und die Probleme zwischen Vermarktungschancen und Prüfungsaufwand darlegen. Im zweiten Teil werden Matthias Besenthal und Philipp Achilles, beide Syndikusrechtsanwälte bei der TÜV Rheinland Intellectual Property GmbH, die Position der Zertifizierungswirtschaft darstellen und die Kommissionsvorschläge in den Kontext der bisherigen, auch nicht laxen Rechtsprechung zum werblichen Einsatz von Prüfzeichen stellen.

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