Garbage In, Liability Out? – Responsivität und Haftungsdefizite für KI-Trainingsdaten

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Dr. Katharina Wunner analysiert in ihrem Vortrag vertragsrechtliche Haftungslücken bei fehlerhaften KI-Trainingsdaten.
Fehlerhafte KI-Trainingsdaten können gravierende Folgen haben – Doch wer trägt die Verantwortung, wenn sich dieses Gefahrenpotential realisiert? Das tradierte Vertragsrecht stößt hier schnell an seine Grenzen: Eine vertragliche Haftung der Datenlieferantin scheitert regelmäßig daran, dass sie weder in einer Vertragsbeziehung zur Nutzerin des KI-Systems noch zu sonstigen Geschädigten steht. Auch eine Einstandspflicht der Vertreiberin lässt sich nicht ohne Weiteres begründen, da diese nur haftet, wenn die Datenlieferantin als ihre Erfüllungsgehilfin zu qualifizieren wäre. Deliktische Ansprüche sind wiederum bekanntermaßen mit Schwächen behaftet. Der Vortrag geht daher den Fragen nach, ob eine soziologisch fundierte Vertragstheorie diese Haftungslücke schließen kann und ob es aus ökonomischer Sicht sinnvoll wäre, Datenlieferantinnen stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Ergänzend finden Sie hier die Folien zum Vortrag.
Der Vortrag ist Teil der Ringvorlesung Responsive Rechtswissenschaft. Alle Vorträge finden hybrid über Zoom statt. Eine Teilnahme ist möglich unter dem Zoom-Link.
Leseempfehlungen zur Vertiefung:
- Teubner, Gunther, Kommentierung zu § 242 BGB, in: R. Wassermann (Hrsg.), Reihe Alternativkommentare – Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch in sechs Bänden – Band 2 – Allgemeines Schuldrecht (§§ 241–432), Neuwies u.a. 1980.
- Wielsch, Dan, Iustitia mediatrix: Zur Methode einer soziologischen Jurisprudenz, in: G.-P. Calliess/A. Fischer-Lescano/D. Wielsch/P. Zumbansen (Hrsg.), Soziologische Jurisprudenz – Festschrift für Gunther Teubner zum 65. Geburtstag, Berlin, 2009, S. 395–414.
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