Justizielle Aufarbeitung des NS-Unrechts

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Prof. Dr. Hannah Ofterdinger spricht über die Justizielle Aufarbeitung des NS-Unrechts im Rahmen der Ringvorlesung "NS- und SED Unrecht".
Die juristische Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts nach dem Zweiten Weltkrieg war ein langwieriger und widersprüchlicher Prozess, der sich zwischen Strafe und Verdrängung bewegte. Auf die Nürnberger Prozesse und die alliierten Nachfolgeprozesse folgte in der jungen Bundesrepublik rasch eine „Schlussstrich-Mentalität“ in Justiz und Gesellschaft.
Die nur zögerliche Strafverfolgung von Tätern, die oft mangelnde persönliche Verantwortungsübernahme und der schwierige juristische Kampf um Anerkennung und Entschädigung für die Opfer prägten den Umgang mit dem NS-Unrecht über Jahrzehnte. Die zögerliche justizielle Aufarbeitung des Unrechts hinterließ Aufgaben, die die deutsche Rechtsprechung bis in die Gegenwart beschäftigen.
Eine Kooperation mit der Universität Hamburg
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