Am 11. Juli 1922 wurde das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ erlassen und dadurch Frauen erstmals der Zugang zum Staatsexamen ermöglicht. Zum mittlerweile 104-jährigen Jubiläum des Gesetzes zeigt das Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund die Wanderausstellung „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“. Die von Rechtshistorikerin Dr. Marion Röwekamp konzipierte Ausstellung zeigt den steinigen Weg der Frauen um Gleichstellung in juristischen Berufen bis heute. Doch ist im juristischen Feld mittlerweile die Gleichstellung der Geschlechter erreicht? Oder müssen wir auch in der Zukunft noch darum kämpfen?
Darüber diskutierten am Abend der Eröffnung am 6. Mai Richterin Ann-Kristin Becker, Ministerialdirektorin des BMJV Dr. Heike Neuhaus, Rechtsanwältin Tuğba Sezer und Professorin Dr. Henrike von Scheliha. Moderiert wurde die Podiumsdebatte von Dr. Susanna Roßbach, wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut und stv. Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg im Deutschen Juristinnenbund. Einleitende Worte kamen von Dr. Marion Röwekamp, im Namen der Hochschule begrüßte Diversity-Koordinatorin Isabelle Müller-Pfister, Referentin Studium personale und Bucerius Mentoring-Programm im ZSP.


