100 Jahre Frauen in juristischen Berufen

Erreichte Fortschritte verteidigen, neue Fortschritte erkämpfen - öffentliche Podiumsdiskussion im Studium generale

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Am 11. Juli 1922 wurde das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ erlassen und dadurch Frauen erstmals der Zugang zum Staatsexamen ermöglicht. Zum mittlerweile 104-jährigen Jubiläum des Gesetzes zeigt das Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund die Wanderausstellung „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“. Die von Rechtshistorikerin Dr. Marion Röwekamp konzipierte Ausstellung zeigt den steinigen Weg der Frauen um Gleichstellung in juristischen Berufen bis heute. Doch ist im juristischen Feld mittlerweile die Gleichstellung der Geschlechter erreicht? Oder müssen wir auch in der Zukunft noch darum kämpfen? 

Darüber diskutierten am Abend der Eröffnung am 6. Mai Richterin Ann-Kristin Becker, Ministerialdirektorin des BMJV Dr. Heike Neuhaus, Rechtsanwältin Tuğba Sezer und Professorin Dr. Henrike von Scheliha. Moderiert wurde die Podiumsdebatte von Dr. Susanna Roßbach, wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut und stv. Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg im Deutschen Juristinnenbund. Einleitende Worte kamen von Dr. Marion Röwekamp, im Namen der Hochschule begrüßte Diversity-Koordinatorin Isabelle Müller-Pfister, Referentin Studium personale und Bucerius Mentoring-Programm im ZSP.

 

„Nur erfolgreich, weil Frau“
 

Trotz verschiedener Werdegänge und Berufsfelder stimmten die Erfahrungen der Podiumsteilnehmerinnen überein: Geschlechtsbezogene Diskriminierung ist eine tägliche Realität. So berichtete Henrike von Scheliha sich als junge Frau oft anhören zu müssen, sie habe Erfolge in ihrer Karriere nur erreicht, weil sie als Frau bevorzugt worden sei. Auf diese Weise werden Frauen ihre Leistungen abgesprochen und Fakten verdreht: Weniger als 20% der Professuren der Rechtswissenschaften sind in Deutschland weiblich besetzt. Richterinnen sind zwar im Eingangsamt mit 63% überrepräsentiert, aber bereits in der nächsthöheren Beförderungsstufe nur mit 46% vertreten. Noch größeren Hürden sehen sich Frauen ausgesetzt, die intersektional, also aufgrund mehrerer Identitätsmerkmale Diskriminierung erfahren. Beispielsweise würden muslimische junge Frauen aufgrund von Kopftuchverboten im Richteramt eine juristische Karriere für unmöglich halten und sich oft nicht einmal fürs Studium bewerben, erzählte Tuğba Sezer. 

 

Strukturen, Vorbilder und weibliche Solidarität


Wie lässt sich das ändern? Jobs sind oft an die Lebensrealität von Männern angepasst: Uneingeschränkte Verfügbarkeit, finanzielle Unsicherheit, Vollzeit. Solche Voraussetzungen können Frauen aus persönlichen und familiären Gründen häufiger nicht erfüllen. Hier brauche es Druck, die Arbeitsumfelder zu reformieren, sodass sie den Bedürfnissen von Frauen gerecht werden. Gleichzeitig gehe es um Sichtbarkeit. Es müsse zur Selbstverständlichkeit werden, dass Frauen zum gleichen Teil Professorinnen, Notarinnen, Partnerinnen und Behördenleiterinnen sind, damit junge Frauen Perspektiven erhalten. Voraussetzung dafür sei auch weibliche Solidarität, darin war sich das Podium einig. So appellierte Tuğba Sezer an alle Frauen, die eine Führungsposition innehaben und dadurch Chancen verschaffen können: Unterstützt andere Frauen! 

 

Weiter kämpfen!
 

Gleichzeitig nahm die Diskussion die Illusion, dass Gleichstellung in juristischen Berufen einfach zu erreichen ist. So berichtete Heike Neuhaus davon, wie sie sich als erste weibliche Abteilungsleiterin der Generalbundesanwaltschaft in einem männlich dominierten Umfeld beweisen und durchsetzen musste. Diese Erfahrung liegt nicht einmal 10 Jahre zurück. Rechte und Chancen müssen also heute genauso wie 1922 erkämpft werden. Zwar haben mutige Frauen vieles erreicht, dennoch dürfen diese Erfolge nicht als selbstverständlich gesehen werden. In Zeiten, in denen rechte und frauenfeindliche Positionen erstarken, müssen bereits erreichte Fortschritte verteidigt und neue Fortschritte erkämpft werden. 

Professorin Dr. Doris König, ehemalige Vizepräsidentin des BVerfG, die als Zuhörerin anwesend war, fand angesichts der fast ausschließlich weiblichen Zuhörerschaft die treffenden Schlussworte: „Es zeigt sich, dass sich beinahe ausschließlich Frauen für Gleichstellung von Frauen in juristischen Berufen interessieren. Das heißt für uns: Wir dürfen nicht darauf warten, dass uns Chancen geschenkt werden. Wir müssen uns diese erkämpfen.“

Im Anschluss wurde mit den Podiumsgästinnen bei Getränken und Brezeln rege weiter diskutiert und die Ausstellung besichtigt, die noch bis Mitte Juli auf dem Campus der Bucerius Law School in den Fenstern des Helmut Schmidt Auditoriums zu besichtigen ist. 

Text

Anika Bechtold/ZSP

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