Auch völkerrechtliche Fragen müssen verhandelt werden!

Können innerstaatliche Gerichte zur Klärung völkerrechtlicher Streitfragen beitragen? In seiner Antrittsvorlesung begründet Professor Mehrdad Payandeh unter anderem, dass das Grundgesetz dem nicht im Wege stehe.

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In meiner Antrittsvorlesung über die dritte Gewalt und das Völkerrecht habe ich ein grundlegendes rechtswissenschaftliches Thema behandelt. Es ging mir um die Frage, inwiefern Gerichte Maßnahmen der anderen Gewalten, vor allem der Exekutive, überprüfen können, wenn diese sich auf im weitesten Sinne außenpolitische Sachverhalte beziehen. Das hört sich jetzt erst einmal abstrakt an. Um ein Beispiel zu geben: Faisal bin Ali Jaber kam am 29. August 2012 in das Dorf Khashamir im Osten des Jemens, um mit Familienmitgliedern und Freunden die Hochzeit seines Sohnes zu feiern. Am Abend schlugen fünf Raketen in das Dorf ein, abgefeuert von einer unbemannten US-amerikanischen Drohne. Faisal bin Ali Jaber überlebte; sein Schwager und sein Neffe hingegen wurden bei dem Raketenangriff getötet. Knapp zwei Jahre später erhob Faisal bin Ali Jaber gemeinsam mit weiteren Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Warum in Deutschland? Weil Drohneneinsätze eben auch zum Teil von Ramstein aus gesteuert werden, also von deutschem Territorium. Eine Frage, die sich gestellt hat, war die, ob die Bundesrepublik verpflichtet ist, gegen diese Drohneneinsätze vorzugehen. Und in diesem Rahmen stellt sich auch die Frage, ob sich die USA völkerrechtswidrig oder völkerrechtskonform verhalten. An dieses Thema hat sich das Verwaltungsgericht in Köln in erster Instanz nicht herangetraut. Es wurde relativ offen gesagt, dass das Gericht die Einschätzung der Bundesrepublik nicht hinterfragt. Im Ergebnis hat es die Klage der jemenitischen Staatsangehörigen als unbegründet abgewiesen.

Diese Fallstudie war der Anlass, mich mit dem Thema grundlegend zu beschäftigen. Und meine Vermutung oder meine Wahrnehmung ist, dass es eine generelle Zurückhaltung der Gerichte gibt, völkerrechtliche Fragen anzugehen. Und das aus verschiedenen Gründen. Zum einen, weil sie meinen, dass es sich um Außenpolitik handelt, zum anderen, weil es eine unbekannte Materie ist. Und weil es vielleicht auch aufwendiger ist, eine völkerrechtliche Frage zu beantworten als eine innerstaatliche. Und mein Ansatz war zu sagen, dass es keine rechtlichen Gründe für diese Zurückhaltung gibt. Dass das Grundgesetz vielmehr davon ausgeht, dass völkerrechtliche Normen Rechtsnormen sind und dass sie im Rechtsanwendungsprozess vor Gericht genauso eine Rolle spielen müssen wie das innerstaatliche Recht auch. Und dass es darüber hinaus keine Gründe gibt, zu meinen, dass Richter *innen nicht in der Lage wären, sich vernünftig mit völkerrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen.

Mit meiner Antrittsvorlesung habe ich praktisch drei Forschungsthemen, die mich in den letzten Jahren beschäftig haben und weiter beschäftigen werden, verbunden. Erstens das Völkerrecht generell, zweitens die Stellung von Gerichten, vor allem von Höchstgerichten, in der Rechtsordnung in ihrem Verhältnis zur Legislative und zur Exekutive. Und drittens die Rolle und Relevanz völkerrechtlicher Normen im innerstaatlichen Recht und damit vor innerstaatlichen Gerichten.

In meiner Forschung beschäftige ich mit also mit den verschiedenen Facetten der Rechtsprechung. Ein weiteres wichtiges Thema ist für mich die Auseinandersetzung mit dem Antidiskriminierungsrecht, sowohl im Bereich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung als auch im Bereich der rassistischen Diskriminierung.

Die Beschäftigung mit diesen Themen führt immer wieder zu Anknüpfungspunkten in meinen Vorlesungen. Gerade zum Antidiskriminierungsrecht habe ich in den letzten Jahren einige Seminare angeboten. Weil mich das Thema sehr interessiert, weil es die Studierenden interessiert und weil es ein praktisch relevantes Thema ist, das die Überschneidungen zwischen den unterschiedlichen Rechtsgebieten aufzeigen kann.

Diese Forschung werde ich weiterverfolgen. Mit einem Schwerpunkt auf der Rolle der Judikative und einem Fokus auf das Antidiskriminierungsrecht, vor allem im Bereich der rassistischen Diskriminierung. Ein nächstes Projekt wird das Thema "Climate Change Litigation" sein, dabei geht es um die Rolle von Gerichten bei der Bekämpfung des Klimawandels. Das ist ein Teilprojekt eines größeren Projektes, wobei ich mich stärker mit der Perspektive der Prozessparteien auseinandersetzen werde, besonders unter dem Gesichtspunkt der strategischen Prozessführung. In diesem Rahmen habe ich bereits einzelne Vortragsveranstaltungen und kleinere Forschungsprojekte geplant.


Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., ist seit 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School.

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