Criminal Law Moot Court: Ein Sieg und eine Niederlage für das Team der Hochschule

Das Team der Bucerius Law School erreichte den ersten Platz bei den Einzelvorträgen und unterlag in der Gesamtwertung erstmals der Uni Hamburg.

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Am 17. Juni 2025 fand im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts der 8. Hamburger Criminal Law Moot Court statt. 

Unter dem Vorsitz von Dr. Marc Tully, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, verhandelte ein fiktiver Strafsenat des Bundesgerichtshofs über eine Revision gegen eine Verurteilung wegen Betruges, Brandstiftung und Versicherungsmissbrauchs. Acht Studierende der Jahrgänge 2022 und 2023 an der Bucerius Law School vertraten den Generalbundesanwalt und damit die Anklageseite. Neun Studierende der Universität Hamburg übernahmen die Verteidigung der Angeklagten.

Die Teams verfassten umfangreiche Schriftsätze und jeweils drei Mitglieder trugen in der knapp zweistündigen Verhandlung ihre Auffassungen zu den Fragen des Falls vor und beantworteten Rückfragen von der Richterbank. Diese war auch in diesem Jahr prominent besetzt: Neben dem bereits genannten Vorsitzenden Tully nahmen teil: 

  • der Richter am Bundesgerichtshof Marc Wenske,
  • die Präsidentin des Landgerichts Hamburg Birte Meyerhoff,
  • die Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und ehemalige Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk sowie
  • der langjährige Vorsitzende der Hamburger Rechtsanwaltskammer und bundesweit angesehene Strafverteidiger Otmar Kury.

 

Der Fall: Befangenheit von Staatsanwälten, Maklerbetrug und Brandstiftung

Inhaltlich befasste sich der fiktive Fall zunächst mit einer unsachlichen und möglicherweise diskriminierenden Äußerung eines Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung. Hier war zu diskutieren, ob die Verteidigung den Staatsanwalt wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen konnte, obwohl die Strafprozessordnung dies nur für Richter, Schöffen und Sachverständige vorsieht. Außerdem war zu klären, ob die Mitwirkung des Staatsanwalts, der zudem AfD-Mitglied war, das Recht der Angeklagten auf ein faires Strafverfahren verletzte. 

In sachlich-rechtlicher Hinsicht stellte sich die schwierige Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber einen Betrug zu Lasten eines Maklers begeht, wenn er den vermittelten Vertrag ohne den Makler schließt und damit die Provisionszahlung umgeht. Schließlich waren zwei klassische Auslegungsfragen zu den Brandstiftungsdelikten zu bewältigen: 

  • Inwiefern kann die Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung entfallen, wenn der Täter Vorkehrungen trifft, um eine Gefährdung von Menschen möglichst auszuschließen?
  • Und greift die hohe Mindestfreiheitsstrafe der besonders schweren Brandstiftung auch dann, wenn der Täter nicht durch den Brand selbst eine Straftat ermöglichen will, sondern nur einen späteren Versicherungsbetrug vorbereiten will?

Ein Sieg und eine Niederlage für die Bucerius Law School

Wie in jedem Jahr hatte das Gericht nach seiner Beratung in zweifacher Hinsicht ein Urteil zu fällen: Zum einen hatten die Richterinnen und Richter die Leistungen der Teams und der Vortragenden zu bewerten. Am Ende der Verhandlung sahen sie in der Gesamtwertung der Schriftsätze und Vorträge die Universität Hamburg knapp vorn. 

Dadurch ging das Team der Bucerius Law School erstmals in der Historie des Hamburger Criminal Law Moot Courts ohne Sieg aus – wenn auch nur um einen Punkt. Dafür hatte die Bucerius Law School aber in den Einzelbewertungen die Oberhand: Mit seinem Vortrag errang Torben Kiesewetter (Jahrgang 2023) den ersten Platz. Auch die weiteren Vorträge wurden mit sehr guten Noten bedacht. Alle Teammitglieder erhielten Buchgutscheine für ihre Leistung.

Kury würdigte die ausgezeichnete Arbeit der Teams in Schriftsätzen und Vorträgen. Eine solche rechtliche Qualität sei in deutschen Gerichtssälen nur selten zu erleben und bedeute selbst für die erfahrenen Praktiker eine Bereicherung, betonte der Strafverteidiger.

 

Die Entscheidung des Senats

Zum anderen musste das Gericht im fiktiven Fall entscheiden. Hier schloss sich der Senat eher der Verteidigung an, hob das erstinstanzliche Urteil samt aller Feststellungen auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Der Senat hielt die Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil zur Frage des Maklerbetrugs für lückenhaft. 

Für den Fall, dass das Landgericht nach erneuter Verhandlung zu einer Betrugsstrafbarkeit kommen sollte, wies der Senat darauf hin, dass der Schaden auf Grundlage der entgangenen Provision, nicht der tatsächlichen Aufwendungen des Maklers zu bemessen wäre. Auch für die vom Generalbundesanwalt begehrte Umstellung des Schuldspruchs von einer „einfachen“ zu einer besonders schweren Brandstiftung finde sich in den Feststellungen keine hinreichende Grundlage. 

Zur prozessualen Frage verhielt sich die Entscheidung nicht. BGH-Richter Wenske stellte aber „außerhalb der Urteilsgründe“ klar, dass der Staatsanwalt wohl nicht derart schwer gegen seine Objektivitätspflicht verstoßen habe, dass dies zu einem Verfahrensfehler geführt hätte. Er gab dabei auch interessante Einblicke in eine aktuelle Entscheidung des 6. BGH-Strafsenats, die einen ähnlichen Fall behandelte und bei der er selbst Berichterstatter war.

Der Hamburger Criminal Law Moot Court fand 2025 bereits zum achten Mal statt. Auf Seiten der Bucerius Law School organisierten Prof. Dr. Karsten Gaede und Prof. Dr. Paul Krell den Wettbewerb. Von der Universität Hamburg waren der Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Ralf Peter Anders, Prof. Dr. Hannah Ofterdinger und Rechtsanwältin Gül Pinar beteiligt. 

Krell bedankte sich zum Schluss für die beiden Fakultäten bei den Praktikerinnen und Praktikern, die durch ihr freiwilliges Engagement auf der Richterbank und als Jury den Wettbewerb überhaupt erst ermöglichen würden.

Text

Felix Tim Fischer

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