Prof. Dr. Doris König war Präsidentin der Bucerius Law School (2012 – 2014), bevor sie nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht gewählt wurde. Dort war sie von Juni 2014 bis zu ihrem Ausscheiden im Oktober 2025 Bundesverfassungsrichterin und während der letzten fünf Jahre Vorsitzende des Zweiten Senats sowie Vizepräsidentin des Gerichts.
Am 07.10.2025 erhielt Doris König ihre Entlassungsurkunde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. In diesem Zuge zeichnete er sie mit dem Bundesverdienstkreuz aus. Diese Ehrung erhalten alle Bundesverfassungsrichter:innen, wenn sie ihre Tätigkeit beenden.
Wir haben mit Frau König über die Auszeichnung und ihre Arbeit als oberste Richterin gesprochen.
Wie ist es, das Bundesverfassungsgericht hinter sich zu lassen und zurückzukehren?
Ich bin mit 68 Jahren in den altersgemäßen Ruhestand versetzt worden, insofern war das ein normaler Prozess. Derzeit bin ich damit beschäftigt, meinen Lebensmittelpunkt wieder von Karlsruhe nach Hamburg zu verlagern, und werde mir eine längere Pause gönnen. Mein Mann ist in Hamburg geblieben, was dazu geführt hat, dass wir eine Fern-Ehe geführt haben. Deshalb freue ich mich, nach Hause zurückzukehren und erst einmal durchzuatmen.
Wie blicken Sie auf Ihre Zeit als Bundesverfassungsrichterin zurück?
Während meiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht hatte ich kaum Zeit, über meine Rolle dort zu reflektieren. Das habe ich vor allem getan, als der berühmte Anruf mit der Frage kam, ob ich mir diese Tätigkeit vorstellen könnte. Damals empfand ich es als große Ehre, dieses Amt übernehmen zu dürfen. Und auch nun, nachdem die Zeit vergangen ist, empfinde ich das immer noch genauso.
Die Tätigkeit dort war arbeits- und lehrreich, langweilig wurde es nicht. Auch als erfahrene Wissenschaftlerin habe ich noch viel Neues gelernt. Ich hatte die Möglichkeit, mich mit ganz anderen Themen zu beschäftigen, was mir großen Spaß gemacht hat. Und es hat mich mit Respekt und Stolz erfüllt, in einer Institution zu wirken, die juristisch wie politisch deutschlandweit eine solche Strahlkraft hat. Hier eine Stimme von sechzehn Richterinnen und Richtern zu sein, die mit ihren Entscheidungen ganz Deutschland prägen, ist etwas ganz Besonderes!
Wie war es damals, die Hochschule so kurzfristig hinter sich zu lassen und diese neue Aufgabe anzutreten?
Einen solchen Karriereschritt kann man nicht planen, er wird an einen herangetragen. Ich war noch keine zwei Jahre Präsidentin an der Hochschule, als der Anruf kam. Nach reiflicher Überlegung habe ich das Angebot angenommen und nachdem ich gewählt worden war, ging alles sehr schnell. Ich dachte zuvor, als Hochschulpräsidentin hätte ich den Gipfel meiner Karriere erreicht. Doch ist für mich das Richteramt in Karlsruhe die höchste Position, die eine Volljuristin in Deutschland erreichen kann. Und selbst das ist durch die Vizepräsidentschaft noch einmal gesteigert worden.
Wie haben Sie sich im neuen Job eingearbeitet?
Die Arbeit am Bundesverfassungsgericht war harte juristische Arbeit am Hochreck. Der Einstieg hat keine Zeit für Einarbeitung gelassen. Kaum hatte ich das Büro bezogen, ging es sofort los. Ich habe mich rasant in neue Rechtsgebiete einarbeiten müssen, wie das Strafvollzugs- oder Staatsangehörigkeitsrecht. Da hat mir tatsächlich mein Jurastudium geholfen: das systematische Denken, sich schnell in neue Themen einzuarbeiten und zu lernen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die juristischen Grundlagen haben mir besonders in der Anfangsphase sehr geholfen.
Gewähren Sie uns einen Blick in die Arbeit einer Bundesverfassungsrichterin?
Da ich aus der Wissenschaft kam, waren die Abläufe am Gericht neu für mich. Zum Beispiel der Aktenumlauf – also wann Akten gebracht und abgeholt wurden, was drei bis vier Mal pro Tag geschieht. Eine besondere Aufgabe war die Führung von Verhandlungen. Auch dies musste ich mir aneignen. Verhandlungstage dauern oft den ganzen Tag. Während dieser gesamten Zeit musste ich präsent und aufmerksam in der Sache sein und u.a. auf die Länge der Wortbeiträge und die Einhaltung der Verhandlungsgliederung achten.
Jeder Richter und jede Richterin arbeitet im eigenen Dezernat und ist in einer Kammer tätig. Das heißt, dass man die eigenen Fälle und Akten bearbeitet – also liest, recherchiert, abwägt, formuliert, usf. Dabei wird man von vier wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen unterstützt, die die Voten vorbereiten und einen Entscheidungsvorschlag machen. Und zusätzlich prüft man die Fälle der anderen beiden Richter bzw. Richterinnen, die im Kammerumlauf bearbeitet werden.
Hinzu kommen regelmäßige Beratungen des Senats, in denen die gewichtigen Fälle diskutiert werden und intensiv an den Formulierungen der Entscheidungen gefeilt wird. Die Entscheidungstexte sind das Allerwichtigste, hier muss jedes Wort stimmen. Das Schwierige daran ist, dass alle acht Richterinnen und Richter eines Senats gemeinsam an dem Text arbeiten. Dementsprechend ist der Prozess sehr aufwendig.
Diese Diskussionen können sehr langwierig werden, denn jedes Wort wird auf die Goldwaage gelegt. Trotz aller Nerven, die dabei auf der Strecke bleiben: dieses Prozedere ist wichtig und richtig, denn am Schluss sollten möglichst alle Richterinnen und Richter einstimmig hinter der Entscheidung stehen.
Was bedeutet Ihnen die Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz?
Für mich ist die Auszeichnung eine schöne Wertschätzung meines Einsatzes für unseren Staat. Die Aufgabe beinhaltet enorm viel Verantwortung, weil dort wichtige und grundlegende Verfassungsfragen entschieden werden. Das Amt hat mich gefordert und mir einige Opfer im Privatleben abverlangt. Dennoch hatte ich Freude daran, mich für die Grundrechte und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen zu dürfen.
Vielen Dank für das Gespräch, Prof. König!
Das Interview führte Désirée Balthasar.