Doch zurück zu den Anfängen im Herbst 2000: Eine privat finanzierte juristische Hochschule nach amerikanischem Vorbild in Deutschland zu errichten war damals sehr mutig. Den Fokus der deutschen Jurist*innenausbildung um internationale Themen zu erweitern und einen Auslandsaufenthalt im Curriculum zu verankern, war aus heutiger Sicht längst überfällig. Doch das dafür notwendige internationale und stabile Netzwerk zu flechten war für alle eine große Herausforderung. Denn: Wer geht mit einer frisch eröffneten Hochschule ohne jeglichen Erfahrungswert eine Partnerschaft ein? „Zu den zwei größten Aufgaben nach Eröffnung der Hochschule gehörte zum einen zügig Kooperationen im Ausland abzuschließen, um dem ersten Jahrgang in 2002 das Auslandstrimester zu ermöglichen. Parallel dazu musste ein attraktives akademisches Programm auf Englisch für die Gaststudierenden der Partneruniversitäten erstellt werden. Denn es war von vornherein klar, dass sowohl sprachlich als auch inhaltlich eine Integration in das Bachelorprogram nicht sinnvoll wäre”, erklärt Kasia Kwietniewska. Sie selbst arbeitet seit 2002 im International Office und hat zunächst als Mitarbeiterin und seit 2008 als Leiterin der Abteilung bereits über 1800 deutsche Studierende ins Ausland geschickt und über 1600 Internationals an der Bucerius Law School willkommen geheißen. „Nicht nur wir waren Pionier*innen, sondern auch unsere vier Partner der ersten Stunde. Dazu zählt u. a. die University of Michigan in den USA, mit der im Dezember 2000 der allererste Vertrag über Studierendenmobilität geschlossen wurde. Einige Monate später war die Anzahl bereits auf 30 angestiegen”, erinnert sich Kasia Kwietniewska. Und so konnte zwei Jahre später der erste Jahrgang ins Ausland entsendet werden, während 67 Studierende von 32 Universitäten aus 9 Ländern am ersten International Exchange Program in International Comparative Business Law in Hamburg teilnahmen.
Aufbau eines weltweiten Netzwerkes
Der schnelle Ausbau des Partnernetzwerkes ist dem Gründungspräsidenten Professor Dr. Dr. Hein Kötz zu verdanken. Der renommierte Rechtsvergleicher ist weltweit sehr gut vernetzt und konnte seine Kontakte für die junge Hochschule begeistern. Er war es auch, der den akademischen Fokus des Programms für die Gaststudierenden auf internationales und vor allem vergleichendes Wirtschaftsrecht legte. Die ersten Kooperationsanfragen erfolgten stilecht handschriftlich per Brief; die archivierten Vertragsunterlagen duften auch noch heute nach dem Tabak des passionierten Pfeifenrauchers. In Zeiten der Digitalisierung ist der Weg zur Vertragsunterzeichnung vielleicht nicht mehr ganz so persönlich, dafür aber schneller und auch einfacher. Das einseitige „Klinkenputzen” ist längst vorbei und mittlerweile erhält die Bucerius Law School ebenso regelmäßig Kooperationsanfragen aus der ganzen Welt.