Erster Platz beim BFH Moot Court zum Steuerrecht 2025

Das Team der Bucerius Law School siegt beim beim diesjährigen 10. Moot Court zum Steuerrecht.

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Der sogenannte BFH Moot Court wird unter gemeinsamer Trägerschaft des Bundesfinanzhofs und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. veranstaltet. Er simuliert eine Gerichtsverhandlung zu einem aktuell vor dem BFH anhängigen Rechtsstreit. Die Studierenden nehmen dabei abwechselnd die Rollen des Revisionsklägers und des Revisionsbeklagten ein. In diesem Jahr verhandelt wurde ein anhängiges Verfahren beim BFH zur Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte. 

Der Wettbewerb, der insgesamt 13 teilnehmende Universitäten in der Vorrunde sah, begann formal mit der Ausgabe des Revisionsfalles Ende Januar 2025. Die erste große Hürde war die Abgabe der Revisionsschrift Anfang Juni 2025. Auf Grundlage dieser Schriftsätze traf die Jury die Entscheidung über die Vorauswahl und gab die vier Finalisten-Teams bekannt. Neben der Bucerius Law School schafften es die Teams der Universität Münster, der Universität Bayreuth und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in die Finalrunde.

Das Team der Bucerius Law School bestand aus Emily Beckmann, Simon Dieterich, Justus Dietrich, Tobias Kurz, Philip Neumann, Nils Peters, Felix Renner sowie Thomas Rohde (alle Jg. 2022).

Die Mühe zahlte sich aus

Für das Team und die weiteren Finalisten folgte eine intensive Phase: Es wurden weitere Schriftsätze, die Revisionserwiderung, angefertigt. Schließlich gipfelte der Wettbewerb in den mündlichen Verhandlungen am BFH in München am 9. und 10. Oktober 2025. Das Team der Hochschule trat zunächst als Revisionskläger gegen die Universität Bayreuth an. Am Folgetag nahm es die Rolle des Revisionsbeklagten gegen die Universität Münster ein.

Die Jury setzte sich aus dem Vizepräsidenten des BFH, Meinhard Wittwer, der Vorsitzenden Richterin am BFH, Dr. Ulrike Banniza, Herrn RA Dr. Dirk Pohl (McDermott Will & Schulte), Herrn Prof. Dr. Rainer Wernsmann (Universität Passau) und Frau Dr. Anett Albrecht (Bundesministerium der Finanzen) zusammen. Sie würdigte das außergewöhnliche fachliche Niveau aller Finalisten. Vizepräsident Wittwer betonte, dass alle teilnehmenden Teams mit fundierten Argumentationen, präzisen Plädoyers und hoher Professionalität überzeugten. Dennoch setzte sich die Bucerius Law School gegen die Konkurrenz durch und belegte den ersten Platz vor Münster (2. Platz) sowie Heidelberg und Bayreuth (3. Platz). Das Siegerteam konnte sich über den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. gestifteten Preis in Höhe von EUR 1.000 freuen.

Der Präsident beglückwünscht: „Der Sieg bei dem 10. BFH Moot Court beweist eine außerordentliche Leistung unserer Studierenden. Sie setzten sich mit hochkomplexen juristischen Inhalten zum Steuerrecht auseinander, die sonst Richter:innen am Bundesfinanzhof beschäftigen. Hierbei den ersten Platz zu erreichen, zeugt von sehr viel Fleiß und steuerrechtlichem Talent!“ (Professor Dr. Michael Grünberger - Präsident)

Unterstützt wurde das Team durch den Lehrstuhl von Professorin Dr. Birgit Weitemeyer und insbesondere Tim Maciejewski, Maximilian Gerhards und Thies Wohlers, welche das Team mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz begleitet haben. Darüber hinaus bedankte sich das Team bei Götz Wiese (Wiese Lukas), Christian Ruoff (Freshfields) und Frederik Schumacher (FGS) für die Abhaltung der Probemootings sowie die finanzielle und ideelle Unterstützung.

Weitere Informationen zum BFH Moot Court finden Sie hier und hier.

Text

Julia Richter

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