Fünf Jahre DSGVO – eine Veranstaltung des HVA

Am 4. Oktober 2023 lud der Hamburger Verein für Arbeitsrecht erneut in den Moot Court ein.

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Fünf Jahre DSGVO – Zwischenbilanz und Perspektiven zum Datenschutz im Arbeitsrecht: So lautete der Titel der Veranstaltung des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht (HVA), die am 4. Oktober 2023 im Moot Court der Bucerius Law School stattfand.

Bevor die Veranstaltung inhaltlich begann, wurde zunächst der Dissertationspreis des HVA verliehen. Die Laudatio hielt Dr. Nina Tholuck (Schramm Meyer Kuhnke). Preisträger des diesjährigen Dissertationspreises ist Tobias Vogt, Rechtsreferendar in Hamburg. Seine hervorragende Dissertation trägt den Titel: „Betrieb und Betriebsteil als zweiteiliges Puzzle – Auslegung und Reformpotenzial unter Einbezug des US-amerikanischen National Labor Relations Acts“.

 

Impulsvortrag von Dr. Markus Wünschelbaum und anschließende Podiumsdiskussion

Nach der Preisverleihung hielt Dr. Markus Wünschelbaum, Rechtsreferent beim Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit, einen sehr erfrischenden und kurzweiligen Impulsvortrag. Mit seinem Vortrag verschaffte er einen Überblick über die Anfänge der DSGVO bis hin zu den aktuellen Herausforderungen. Er beendete seinen Vortrag mit einem Ausblick in die Zukunft, wobei er insbesondere auf das Eckpunktepapier vom BMAS und BMI für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz einging.

An der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen neben Wünschelbaum, Laura Stoll, mananging consultant bei der intersoft consulting services AG sowie Robert Räuchle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, teil. Dabei wurde zunächst über den aktuellen Status quo diskutiert. Schwerpunktmäßig wurde das Urteil des EuGH vom 30. März 2023 erörtert. Aufgrund der großen Sprengkraft des Urteils und der daraus resultierenden Unanwendbarkeit des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG, ist das Urteil vor allem auch für die Praxis relevant. Sodann wurde über die Möglichkeit der Vereinbarung von Kollektivvereinbarungen als Grundlage für die Datenverarbeitung diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass Kollektivvereinbarungen zwar eine praktikable Lösung sind, ihr Anwendungsbereich aber auch begrenzt ist. Was machen Betriebe, die keinen Betriebsrat haben? Hinzu kommt, dass unklar ist, welchen Gestaltungsspielraum Betriebsparteien nun tatsächlich im Rahmen von Kollektivvereinbarungen hinsichtlich der Datenverarbeitungen haben. Zwar liefert das Urteil des EuGH vom 30. März 2023 dahingehend einige Antworten. Aufgrund eines anhängigen Vorlagebeschlusses beim EuGH zu dieser Frage besteht aber weiterhin keine Rechtssicherheit.

 

Fallgruppen als Lösung?

Schließlich wurde auch über die Frage gesprochen, ob aufgrund der abwägungsoffenen Rechtsgrundlagen Fallgruppen eine Lösung wären. Dabei wurde schnell deutlich, dass Fallgruppen jedenfalls in der Praxis eine größere Herausforderung sein würden. Abwägungskriterien hingegen könnten eine Möglichkeit sein, den Umgang mit den Rechtsgrundlagen – insbesondere auch mit Hinblick auf ein zukünftiges Beschäftigtendatenschutzgesetz – handhabbarer zu machen.

Souverän moderiert wurde die Veranstaltung von Charlotte Schindler, Rechtsreferendarin in Hamburg und Vorstandsmitglied des HVA.

Im Anschluss an die Veranstaltung lud der HVA zu Brezeln und Wein in die Rotunde ein, wo die Diskussion fortgesetzt werden konnte.

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