Sprachzertifikat Englisch: Das musst du wissen

Du interessierst dich für ein Jurastudium, hast aber noch Fragen zum Sprachzertifikat Englisch? In diesem Artikel findest du nützliche Tipps für deine Bewerbung.

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Noch bis zum 15. Mai kannst du dich für ein Jurastudium an der Bucerius Law School bewerben. Gerade zum Sprachzertifikat Englisch erreichen uns besonders viele Fragen. Was du bei deinem Zertifikat beachten musst, damit deine Bewerbung erfolgreich ist, erfährst du hier.

 

1. Welche Sprachzertifikate akzeptiert die Bucerius Law School?

Die Bucerius Law School akzeptiert die meisten gängigen Sprachzertifikate. Dazu gehören:

  • TOEFL paper-based
  • TOEFL iBT Home Edition
  • TOEFL iBT PaperEdition
  • IELTS Academic
  • IELTS Academic Online
  • CPE/C2 Proficiency
  • CAE/C1 Advanced
  • IB English/Predicted Grades

Andere Zertifikate oder Formate wie der TOEFL iBT Essentials, Duolingo sowie Zeugnisse des Leistungskurses Englisch können nicht akzeptiert werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Zertifikaten und der zu erreichenden Mindestpunktzahl findest du hier.

Du kannst deinen Sprachtest an der Bucerius Law School ablegen:

TOEFL ITP Termin buchen

 

2. Kann ich ohne das Sprachzertifikat am Auswahlverfahren teilnehmen?

Eine Teilnahme am Auswahlverfahren ist grundsätzlich auch ohne Sprachzertifikat möglich. Es ist jedoch eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Solltest du also das Ausnahmeverfahren ohne Sprachzertifikat absolvieren und erfolgreich sein, wird dein Studienplatz automatisch um ein Jahr zurückgestellt. Damit du im nächsten Jahr dein Studium beginnen kannst, musst du das Sprachzertifikat bis zum 15. Mai des Folgejahres nachreichen. Sofern Du das Studium im selben Jahr beginnen willst, in dem du am Auswahlverfahren teilnimmst, musst du das Sprachzertifikat bis zum mündlichen Auswahlverfahren eingereicht haben.

Neugierig geworden?

Interesse an einem Jurastudium? Noch bis zum 15. Mai kannst Du Dich an der Bucerius Law School für ein Studium der Rechtswissenschaft bewerben. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess, was Du beim Auswahlverfahren beachten solltest und was Du darüber hinaus noch wissen musst, erfährst Du hier.

BewerbUNGSVERFAHREN

3. Wie alt darf das Sprachzertifikat Englisch maximal sein?

Hast Du bereits ein Sprachzertifikat, musst Du darauf achten, dass es zu Studienstart im September nicht älter als zwei Jahre ist. Ältere Zertifikate können wir leider nicht akzeptieren.

4. Wann bin ich vom Sprachzertifikat freigestellt?

Unter Umständen kannst Du vom Nachweis eines Sprachzertifikates Englisch befreit werden. Einerseits ist dies der Fall, wenn Du bereits ein mehrjähriges, englischsprachiges Vorstudium absolviert hast. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen nach einer Einzelfallprüfung möglich. Sollte dies für Dich in Betracht kommen, wende Dich bitte an jurastudium(at)law-school.de. In der Regel benötigen wir für die Einzelfallprüfung Studiennachweise und ein Transcript o.ä., aus dem deutlich wird, wie lange welche Fächer mit welchen Noten studiert wurden.

Bei Bewerber:innen mit Europäischem Abitur (an einer anerkannten Europäischen Schule) verzichten wir auf ein separates Sprachzertifikat, wenn sie mindestens 7.0 Punkte in Englisch als erste oder auch zweite Sprache vorweisen.

Zudem kannst Du vom Sprachzertifikat freigestellt werden, wenn Du das zweijährige IB-Diplom erworben hast oder Deine predicted grades als Nachweis Deiner englischen Sprachkompetenz einreichst. Dafür musst Du folgende Noten erreicht haben:

  • Englisch A (Sprache und Literatur): Mindestens 5 (Higher Level) bzw. 6 (Standard Level) Punkte
  • Englisch A (Literatur): Mindestens 5 Punkte (Standard und Higher Level)
  • Englisch B: Mindestens 6 (Higher Level) bzw. 7 (Standard Level) Punkte

Im Bewerbungssystem kannst Du dann unter „Sprachzertifikat“ einfach Dein IB-Diplom oder Deine predicted grades hochladen.

Bitte beachte, dass eine Freistellung aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines englischsprachigen Landes oder eines Leistungskurses Englisch nicht möglich ist.

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