Thema und Inhalt der Dissertation
In seiner Arbeit befasst er sich mit den rechtsökonomischen Grundlagen der kollektiven Entscheidungsfindung und Wertverteilung im Recht der Unternehmenssanierung. Unter dem Begriff „Sanierungsentscheidung“ versteht er dabei das Zustandekommen einer kollektiven Entscheidung über die Verteilung eines begrenzten Vermögens, wie sie sich aus einem Sanierungsplan als Entscheidungsgegenstand ergibt.
Die Arbeit geht im Ausgangspunkt der Frage nach, welchem regulatorischen Zweck ein solches Recht dient, und entwickelt darauf aufbauend einen Vorschlag für einen „optimalen“ Rechtsrahmen, der den Beteiligten richtige Anreize setzt und so ermöglicht, effiziente Entscheidungen über die Zukunft eines sich in der wirtschaftlichen Krise befindenden Unternehmens zu treffen. Auf diese Weise arbeitet Stephan Zündorf einen umfassenden Reformbedarf hinsichtlich des geltenden Insolvenz- und Restrukturierungsrechts heraus. Doch es wird nicht nur der Finger in die Wunde gelegt; vielmehr werden auch zielführend Wege aufgezeigt, das Recht der Unternehmenssanierung auf eine systemstimmige und rechtsökonomisch fundiert Grundlage zu setzen.
Betreuung und Disputation
Die Promotion wurde von Prof. Dr. Carsten Jungmann betreut. Das Zweitgutachten verfasste Prof. Dr. Thilo Kuntz von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Beide Gutachten bewerteten die Arbeit mit der Note „summa cum laude“.
Die mündliche Prüfung erfolgte Anfang Oktober 2024 in Form einer Disputation, in deren Rahmen Stephan Zündorf die wesentlichen Ergebnisse seiner Arbeit präsentierte. Im Anschluss daran diskutierte er seine Thesen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss bestand aus den beiden Gutachtern sowie Prof. Dr. Michael Fehling, der außerdem den Vorsitz innehatte.
Die Dissertation erscheint in 2025 in der Schriftenreihe „Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht“ im Verlag Mohr Siebeck.
Zur Person
Stephan Zündorf studierte nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School mit einem Auslandsaufenthalt an der University of California, Los Angeles. Promotionsbegleitend arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Carsten Jungmann, LL.M (Yale), M.Sc. (Leicester). Sein zweites Staatsexamen absolvierte er im November 2024 nach dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Seitdem arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer international tätigen Kanzlei im Bereich Unternehmensrestrukturierungen.
Text
Stephan Zündorf