AGIS-Wissenschaftspreis 2025 geht an Dr. Stephan Zündorf

Auszeichnung der Dissertation „Die Sanierungsentscheidung“ von Dr. Stephan Zündorf mit dem AGIS-Wissenschaftspreis 2025.

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Im Rahmen des 22. Deutschen Insolvenzrechtstags der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (AGIS) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 2. bis 4. April 2025 ist die von Dr. Stephan Zündorf, LL.B., verfasste und von Prof. Dr. Carsten Jungmann, LL.M (Yale), M.Sc. (Leicester), betreute Dissertation mit dem Titel „Die Sanierungsentscheidung“ mit dem Wissenschaftspreis 2025 ausgezeichnet worden. Die Arbeit ist an der Bucerius Law School entstanden und im Oktober 2024 als Dissertation angenommen worden.

 

Preis und Jury

Der renommierte Preis ist mit 10.000 EUR dotiert und wird von der AGIS jährlich an Doktorand:innen sowie ihre jeweiligen Betreuer:innen vergeben. Sie möchte damit junge Forschende auszeichnen, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben, wobei ausdrücklich auch interdisziplinäre Arbeiten einbezogen werden. Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler:innen begleiten.

Die diesjährige Jury bestand aus Prof. Dr. Godehard Kayser (Vorsitzender Richter des IX. Senats am BGH a.D.), Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier sowie Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann (Universität Freiburg).

 

Grundlagenarbeit mit hohem Praxisbezug

In seiner Laudatio hob Prof. Dr. Kayser hervor, dass es sich bei der Dissertation um eine absolute Grundlagenarbeit handele. Die Arbeit schaffe es, einen innovativen und umfassenden dogmatischen Rahmen für das Recht der Unternehmenssanierung zu liefern. 

Dr. Stephan Zündorf stellte in seinem sich daran anschließenden Kurzvortrag neben den wesentlichen Themen insbesondere den Mehrwert seiner Arbeit für die (insolvenz- und restrukturierungsrechtliche) Praxis heraus. Zum einen lade die Arbeit dazu ein, das geltende Recht kritisch zu hinterfragen, zum anderen gebe sie konkrete Handreichungen zum Umgang mit praktisch relevanten Normen, wie etwa den §§ 243 ff. InsO sowie den §§ 26 ff. und 64 StaRUG. Aktuelle Fallbeispiele wie VARTA und LEONI bewiesen deren Relevanz.

 

Zur Dissertation

In seiner Arbeit befasst sich Herr Dr. Zündorf mit den rechtsökonomischen Grundlagen der kollektiven Entscheidungsfindung und Wertverteilung im Recht der Unternehmenssanierung. Unter dem Begriff „Sanierungsentscheidung“ versteht er dabei das Zustandekommen einer kollektiven Entscheidung über die Verteilung eines begrenzten Vermögens, wie sie sich aus einem Sanierungsplan als Entscheidungsgegenstand ergibt. 

Die Arbeit geht im Ausgangspunkt der Frage nach, welchem regulatorischen Zweck ein solches Recht dient, und entwickelt darauf aufbauend einen Vorschlag für einen „optimalen“ Rechtsrahmen, der den Beteiligten richtige Anreize setzt und so ermöglicht, effiziente Entscheidungen über die Zukunft eines sich in der wirtschaftlichen Krise befindenden Unternehmens zu treffen. 

Auf diese Weise arbeitet Herr Dr. Zündorf einen umfassenden Reformbedarf hinsichtlich des geltenden Insolvenz- und Restrukturierungsrechts heraus. Doch es wird nicht nur der Finger in die Wunde gelegt; vielmehr werden auch zielführend Wege aufgezeigt, das Recht der Unternehmenssanierung auf eine systemstimmige und rechtsökonomisch fundiert Grundlage zu setzen.

Die Dissertation ist im April 2025 im Verlag Mohr Siebeck in der Schriftenreihe „Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht“ im Open Access erschienen. Sie kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden.

 

Zur Person

Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Dr. Stephan Zündorf Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School mit einem Auslandsaufenthalt an der University of California, Los Angeles. Promotionsbegleitend arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Carsten Jungmann. Sein zweites Staatsexamen absolvierte er im November 2024 nach dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Ab Sommer 2025 arbeitet er als Unternehmensberater in den Bereichen Unternehmenssanierung und Insolvenz.

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Dr. Stephan Zündorf

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