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Zweiter Dissertationspreis für Dr. Charlotte Schindler
Arbeitsrechtliche Dissertation mit Dissertationspreis des DArbGV ausgezeichnet – zugleich "Hattrick" für die Bucerius Law School
Dr. Charlotte Schindler ist am 21. November 2024 auf der 11. Landestagung Schleswig-Holstein des Deutschen Arbeitsgerichtsbands (DArbGV) in Kiel für ihre an der Bucerius Law School entstandene, von Prof. Dr. Matthias Jacobs betreute und im Verlag digital | recht als Open-Access-Veröffentlichung erschienene Dissertation über „Zulässigkeit und Grenzen algorithmischer Systeme bei arbeitsrechtlichen Auswahlentscheidungen“ mit dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands ausgezeichnet worden.
Die Laudation hielt Prof. Dr. Martin Franzen (München) stellvertretend für die Jury, der auch noch Prof. Dr. Claudia Schubert (Hamburg), Prof. Dr. Adam Sagan (Bayreuth) und Prof. Dr. Ulrich Preis (Köln) angehörten. Der Laudator lobte die Arbeit als "innovativ, betritt Neuland und leistet einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Diskussion an der Grenze zwischen Arbeits-, Datenschutz-, und Antidiskriminierungsrecht.“
Die Dissertation untersucht aus einer arbeitsrechtlichen Perspektive den Einsatz algorithmischer Systeme bei Auswahlentscheidungen und berücksichtigt dabei insbesondere das Datenschutzrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die in diesem Sommer in Kraft getretene Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Ein besonderer Fokus liegt auf maschinell lernenden Systemen. Die Arbeit differenziert insbesondere zwischen dem Training und dem Einsatz maschinell lernender Systeme und entwickelt Maßstäbe, die bei der Rechtmäßigkeitsprüfung nach den unterschiedlichen Rechtsquellen zugrunde zu legen sind. Maßgebende Erwägungen, die vielfach relevant werden, sind zum einen die Anforderungen an die Transparenz maschinell lernender Systeme und zum anderen die Qualität der verwendeten Trainingsdaten.
Der Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands ist bereits der zweite Preis, den Schindler für ihre Dissertation erhält.
Zugleich ist zum dritten Mal in Folge eine Doktorand:in der Bucerius Law School mit dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands ausgezeichnet worden. 2022 wurde Dr. Markus Wünschelbaum für seine Untersuchung über „Kollektivautonomer Datenschutz“, 2023 Dr. Philipp Knitter für seine Dissertation über „Digitale Weisungen“ ausgezeichnet.
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