Wahr oder nicht wahr? Latinum.

Die Frage: Stimmt es, dass man für die Zulassung zum Jurastudium in Deutschland ein Latinum braucht? Die Antwort: ...

News DE / Lehre & Studium |

Nein, das stimmt nicht.

Zwar wird man im Jurastudium aus historischen Gründen immer wieder auf lateinische Wendungen treffen, z.B. „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) oder „nulla poena sine culpa“ (keine Strafe ohne Schuld). Dafür ist das Beherrschen der lateinischen Sprache aber nicht notwendig. Wichtig ist, dass man weiß, welche Rechtsgedanken sich hinter diesen Wendungen verbergen. Das lernt man während des Studiums.

Lateinkenntnisse sind allerdings sicher förderlich, die Bedeutung der lateinischen Wendungen zu begreifen. Wer nie in seinem Leben Latein gelernt hat, für den gilt schlicht: Die Wendungen müssen stur auswendig gelernt werden.

Notwendige Lateinkenntnisse haben sich allerdings in manchen Promotionsordnungen tradiert, d.h., um zur Promotion zugelassen zu werden, wird teilweise der Nachweis eines Latinums gefordert. An der Bucerius Law School sind auch im Rahmen einer Promotion Lateinkenntnisse nicht erforderlich.

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