Nein, das ist nicht wahr.
Die Bucerius Law School hat gar keinen N.C.
Die Abiturnote hat nämlich nur bedingt Aussagekraft über die Eignung für ein bestimmtes Studienfach. Die immer noch hohen Abbrecherzahlen auch in Studienfächern mit hohem N.C. zeigen das.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 wählt die Bucerius Law School ihre Studierenden daher mit Hilfe eines zweistufigen Verfahrens aus. Dabei zählen in erster Linie die Eignung für das Studienfach Jura und Persönlichkeit.
Die Abiturnote soll dabei natürlich nicht völlig irrelevant sein und die Mühe nicht umsonst. Die Abiturnote fließt zu einem Drittel mit in den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens ein. Es gilt aber: Die Abiturnote hat nicht die Funktion eines N.C., das heißt es wird weder vor noch nach dem Auswahlverfahren nach Abiturnoten sortiert.
Der Erfolg spricht für das Auswahlverfahren der Bucerius Law School: Die Abbrecherzahlen sind mit etwa 7 Prozent wesentlich niedriger als der Bundesdurchnitt in Jura. Außerdem schaffen die Absolventen überdurchschnittliche Ergebnisse in den Examina: 80 Prozent erreichen ein Prädikatsexamen.
» Mehr über die Bedeutung guter Examina...