Dr.
Tim Maciejewski

Wissenschaftlicher Assistent
Lehrstuhl für Steuerrecht
Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg
Tel.: (040) 3 07 06 – 273
Fax: (040) 3 07 06 – 275
E-Mail: tim.maciejewski(at)law-school.de
Forschungsschwerpunkte und -interessen
- Steuerrecht und das Gemeinnützigkeitsrecht der Non-Profit-Organisationen
- Bürgerliches Recht (insbesondere Stiftungsrecht und Sachenrecht)
- Verfassungs- und Unionsrecht
Laufende Forschungsprojekte
- Die NPO Law Clinic, in: Transformative Law Clinics, Potentiale zur Demokratisierung der juristischen (Aus-)Bildung und des Rechts, Manuskriptabgabe im August 2026 (gemeinsam mit Johanna Frenz und Juliette Karl).
- Social Purpose and Hybrid Organisations in Germany, Company & Securities Law Journal 2027, Manuskriptabgabe im November 2026 (gemeinsam mit Prof. Dr. Birgit Weitemeyer)
- Probleme einer grenzüberschreitenden Gemeinnützigkeit, npoR 2027, Manuskriptabgabe im Dezember 2026
- Privatnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht, Handbuch, Mitherausgeber, erscheint voraussichtlich. 2027
- Unternehmensteuerrecht, Lehrbuch, C.F. Müller, dritte Auflage, Manuskriptabgabe im Dezember 2027 (gemeinsam mit Prof. Dr. Birgit Weitemeyer)
- § 13 KStG, in: Hey/Klein/Wendt (Hrsg.), Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Manuskriptabgabe im Dezember 2027
- Foundation Governance, Unternehmensrechtliche Vorgaben für unternehmensverbundene Stiftungen im Rechtsvergleich (Arbeitstitel), Habilitation
Aktuelle Veröffentlichungen und öffentliche Auftritte
- Steuerliche Folgen familienrechtlicher Privatautonomie – Gedanken zum Verhältnis zwischen Zivil- und Steuerrecht am Beispiel aktueller Reformvorschläge,Festschriftbeitrag, im Erscheinen, ca. 15 S.
- Offene Fragen und Reformbedarf beim grenzüberschreitenden Spendenabzug, Eine Darstellung anhand der Entscheidung des BFH v. 1.10.2025 – X R 20/22, npoR 2026, im Erscheinen, ca. 15 S.
- Stiftungsmobilität – eine steuer- und zivilrechtliche Bestandsaufnahme, StuW 2026, im Erscheinen, ca. 21 S. (gemeinsam mit Dr. Ruben Rehr).
- Besteuerung doppelt ansässiger Stiftungen im EU/EWR-Recht, IStR 2026,im Erscheinen,(gemeinsam mit Prof. Dr. Jens Schönfeld, Dr. Ruben Rehr und Dr. Thomas Sendke).
- „Ehrenamtliche erfolgreich einbinden, Verantwortung klären, Potentiale entfalten“,Vortrag und Teilnahme an einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Deutschen Stiftungstags 2026 in Hamburg
- „Die geplante Novelle des § 15 AStG zur Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen“, Vortrag und Teilnahme an einer öffentlichen Podiumsdiskussion auf Einladung des Young IFA Networks Deutschland, Regionalgruppe Rhein-Ruhr/Westfalen
- Rechts(un-)sicherheit für ausländische Familienstiftungen? Die geplante Reform von § 15 AStG, Tagungsnachlese zum 16. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht auf Einladung des Bucerius Alumni e.V., Februar 2026
- Wann beruht die Einschaltung einer ausländischen Familienstiftung (nicht) auf einer „künstlichen Gestaltung“?, Erste Anmerkungen zum Gesetzesentwurf einer Neufassung des § 15 AStG vom 18. November 2025, IStR 2026, 73–80
- Aktuelles zu ausländischen Familienstiftungen – Rechtsprechung und (Komplett-)Reform des § 15 AStG, taxpod #25.16, Dezember 2025
- „Steuerrecht im Nationalsozialismus“, Vortrag in der Ringvorlesung „NS-Unrecht un SED-Unrecht“ veranstaltet von der Universität Hamburg und der Bucerius Law School (gemeinsam mit Prof. Dr. Birgit Weitemeyer)
- Tax Law Clinics in den USA und (künftig) in Deutschland, Ein funktionaler Abgleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für studentische pro bono-Rechtsberatung in Steuersachen (gemeinsam mit Maximilian Gerhards), StuW 2025, 321–335
- Anwendung der Niederlassungsfreiheit auf zuziehende Stiftungen aus der EU oder dem EWR, Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG München v. 13.8.2025 – 4 K 2055/23, IStR 2025, 824–828 (gemeinsam mit Dr. Ruben Rehr)
- Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Schenkungsteuerpflicht von Ausschüttungen ausländischer Vermögensmassen, npoR 2025, 318-321
- Reformbedarf im Verfahrensrecht und beim Rechtsschutz, Tagungsbericht zur 9. YIN-Jahrestagung v. 22.5.2025 (Panel 3), IWB 2025, 634–648 (gemeinsam mit Dr. Markus Schneider, Dr. Solvejg Glatz, Andreas Saliger und Dr. Noemi Strotkemper)
- Kommentierung zum internationalen Gemeinnützigkeitsrecht (§ 51 AO, § 52 AO, 60 AO, § 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG, § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, § 10b EStG, § 3 Nr. 6 GewStG, § 8 Nr. 9 GewStG, § 9 Nr. 5 GewStG, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG) in: Oppel/Martini/Oertel, Internationales Steuerrecht, 2025 (ca. 100 S.)
- Strenge Trennungstheorie ohne Vertrauensschutz? (Fehlende) Wechselwirkung zwischen präventivem Abhilfebescheid, Nichtanwendungserlass und rückwirkendem Nichtanwendungsgesetz am Beispiel des JStG 2024, DStR 2025, 1001–1006.
- Rückwirkende Nichtanwendungsgesetze zwischen Vertrauensschutz und Rechtskontinuität, Eine Bestandsaufnahme zehn Jahre nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu „klarstellenden” Gesetzen, StuW 2025, 85–101.
- Einkommensteuerliche und abkommensrechtliche Qualifikation von Destinatärsbezügen (gemeinsam mit Dr. Ruben Rehr), IStR 2025, 365–374 .
- Voraussetzungen und Grenzen der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG bei Stiftungen und Trusts aus Drittstaaten(gemeinsam mit Dr. Ruben Rehr), Ubg 2025, 341–346.
- YIN meets Frisch serviert, Bericht über die 9. Jahrestagung des Young IFA Networks Deutschland, Frisch serviert – der Steuerpodcast, Juni 2025 (Episode hier abrufbar)
- Erleichterungen bei der Zurechnung durch ausländische Familienstiftungen, taxpod #25.7, Mai 2025 (Episode hier abrufbar)
Biographie
Tim Maciejewski wurde im Jahr 1986 in Herdecke geboren. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Maciejewski hat von 2005 bis 2008 ein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH) an der Fachhochschule für Finanzen NRW in Nordkirchen abgeschlossen. Im Anschluss hat er seinen Zivildienst absolviert und sodann von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg studiert. In diesem Rahmen hat er im Jahr 2011 ein Auslandstrimester an der University of Auckland verbracht. Die juristischen Staatsexamina hat Maciejewski in den Jahren 2014 und 2022 jeweils in Hamburg absolviert. Seit April 2014 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und seit 2022 ist er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Bucerius Law School. Im Wintersemester 2024/2025 vertrat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg. Tim Maciejewski hat bei der Lehrstuhlinhaberin Prof. Dr. Birgit Weitemeyer zu einem Schnittmengenthema zwischen Steuerrecht und Verfassungsrecht promoviert. Sowohl als Student als auch während der Promotion wurde er durch die Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Maciejewski wurde im Mai 2019 mit dem Lehrpreis des Bucerius Alumni e.V. für hervorragende Lehre durch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und im April 2026 mit dem VPH-Innovationspreis 2026 in der Kategorie Lehre, Didaktik & Student Experience ausgezeichnet. Für seine Dissertation wurden ihm der Promotionspreis 2020 der Bucerius Law School und der Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2020 verliehen. Maciejewski ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Young IFA Networks Deutschland. Er ist als Rechtsanwalt in einer steuerrechtszentrierten Sozietät und als freiberuflicher Dozent in Fortbildungsveranstaltungen sowohl für Angehörige der Finanzverwaltung als auch für Rechtsanwält*innen tätig.