Zusatzzertifikate

An der Bucerius Law School hast du die Möglichkeit, während deines Jurastudiums Zusatzzertifikate in unterschiedlichen Bereichen zu erwerben. Einige der Zertifikate haben mit Jura zu tun, andere lassen dich über den Tellerrand hinaus in andere Disziplinen hineinschnuppern. Hier erfährst du mehr über die Zusatzzertifikate:

Wirtschaftswissenschaften

Die Ausbildung an der Bucerius Law School berücksichtigt, dass in vielen juristischen Berufsfeldern ein hohes Maß an ökonomischer Kompetenz vorausgesetzt und dass die Rechtswissenschaft von Nachbarwissenschaften beeinflusst wird.

Ökonomischer Sachverstand ist Teil der Ausbildung

Durch die Vermittlung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse werden die angehenden Juristinnen und Juristen in die Lage versetzt, bei Ihren künftigen Überlegungen und Entscheidungen auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen.

Neben dem juristischen Fachstudium ist die Teilnahme an wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen Pflicht. In weiteren Wahlveranstaltungen vertiefen die Studierenden den Einblick in die Themen und Fragestellungen der Wirtschaftswissenschaften. Bei entsprechender Vertiefung können die Studierenden ein wirtschaftswissenschaftliches Zertifikat der WHU – Otto Beisheim School of Management erwerben.

Details

Für alle Studierenden werden drei zweistündige wirtschaftswissenschaftliche Lehrveran­staltungen im Modul Wirtschaft (D-1) für das Bachelor Studium angeboten: 

  • Einführung in die Managementtheorie (2 TWS)
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (2 TWS)
  • Bilanzen und Steuern (2 TWS)

Nach jeder Lehrveranstaltung wird eine zweistündige Klausur mit 2 ECTS-Punkten angeboten. Alle Studierenden müssen für das Modul Wirtschaft (D-1) mindestens 4 ECTS-Punkte erzielen und somit mindestens zwei Klausuren in diesem Modul bestehen. Sie können nach eigener Wahl drei Klausuren für alle drei angebotenen Lehrveranstaltungen schreiben und 6 ECTS-Punkte erzielen. Die dadurch erzielbaren 2 zusätzlichen ECTS-Punkte können auch in das Modul Wahlveranstaltungen (D-2) übertragen werden. 

Wenn Studierende im Modul Wirtschaft (D-1) insgesamt 6 ECTS-Punkte erlangt, werden die besten beiden Klausuren für das Modul Wirtschaft (D-1) angerechnet. Damit fließen die ECTS-Punkte für die Klausur mit der niedrigsten Note in das Modul Wahlveranstaltungen (D-2) ein. 

Alle drei wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtveranstaltungen sind didaktisch auf alle Studierenden der Rechtswissenschaften zugeschnitten. 

Sie behandeln Materien, welche die Grundzüge der jeweiligen Disziplin darstellen und zudem einen Bezug zum juristischen Curriculum aufweisen.

  • In der Veranstaltung „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ wird ein Verständnis für die Funktionsweise und Leistungen, aber auch Fehlleistungen von Märkten und den dort handelnden Institutionen sowie für die ökonomische Bedeutung der Rechtsordnung vermittelt.
  • Die Veranstaltung „Einführung in die Managementtheorie“ beinhaltet betriebswirtschaftliche Grundlagen der Unternehmensführung und des Managements insbesondere für die Beschäftigung mit Fragen des Unternehmensrechts und bereitet zusätzlich auf die Vielfältigkeit zukünftiger Führungs- und Managementaufgaben als Juristin und Jurist.
  • Die Veranstaltung „Bilanzen und Steuern“ umfasst einen breiten Überblick über das deutsche Steuersystem und über seine fiskal- und wirtschaftspolitische Bedeutung. Sie widmet sich vertiefend der Besteuerung von Unternehmen als besonderem Arbeitsfeld von Juristinnen und Juristen im betriebswirtschaftlichen Umfeld. 

Neben den Pflichtveranstaltungen werden die folgenden in der Regel zweistündigen Wahlveranstaltungen angeboten, die ebenfalls mit einer Prüfung abschließen, für die jeweils 2 ECTS Punkte des Moduls Wahlveranstaltungen (D2) erworben werden können. Alle diese Veranstaltungen sind ebenso wie die Pflichtveranstaltungen punktgenau auf das Anforderungsprofil der juristischen Ausbildung bzw. die juristische Tätigkeit insbesondere im Unternehmens- bzw. Wirtschaftsrecht hin ausgelegt.

Wahlbereich 1 Betriebswirtschaftslehre (Finance, Accounting, Controlling, Taxation:

1. Buchführung

Alle geschäftlichen Transaktionen in Unternehmen werden in der Finanzbuchhaltung mit Hilfe der doppelten Buchführung erfasst. Mit dieser Erfassungstechnik wird sichergestellt, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend abgebildet wird. In dieser Veranstaltung werden wichtige Grundlagen für Anwendung und Verständnis der doppelten Buchführung gelegt sowie die damit zusammenhängenden zentralen Vorschriften des HGB sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt.

2. Einführung in das Bilanzsteuerrecht

Die Einkommenssteuer von Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, wird aus einer nach spezifischen steuerrechtlichen Vorschriften aufzustellenden Steuerbilanz festgelegt. Diese wird mit Hilfe der in der Finanzbuchhaltung erfassten Geschäftsvorfälle erstellt. Aufbauend auf den Begrifflichkeiten der doppelten Buchführung, die wiederholt und vertieft werden, wird in dieser Veranstaltung ein umfassender Überblick über wichtige Regelungen, Inhalte und Funktionsweise des Bilanzsteuerrechts gegeben und so die Verknüpfung von Buchführung und Bilanzsteuerrecht deutlich gemacht. Der Besuch der Veranstaltung „Buchführung“ im Vorfeld wird empfohlen, ist aber keine Voraussetzung.

3. Jahresabschluss und Bilanzpolitik nach HGB

Unternehmen kommunizieren ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss, der sich aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und häufig auch noch weiteren Berichtsteilen, wie z.B. Anhang und Lagebericht, zusammensetzt. In dieser Veranstaltung, die in ihren ökonomischen Inhalten passgenau auf die Bedarfe der juristischen Ausbildung ausgerichtet ist, werden die Grundlagen für die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens vermittelt: Welche Vorschriften sind zu beachten, und wie können Gestaltungsspielräume genutzt werden, um den Informationsfluss an Eigentümer, Kreditgeber und andere Adressatengruppen gezielt zu steuern oder um die Höhe von Gewinnausschüttungen zu beeinflussen. Dabei wird mit einer Vielzahl von Praxisbeispielen und Fallstudien gearbeitet. Der Besuch der Veranstaltung „Buchführung“ im Vorfeld ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

4. Internationale Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung

In dieser Veranstaltung werden zunächst verschiedene Techniken behandelt, mit denen sich aus den Jahres- und Konzernabschlüssen internationaler Unternehmen aussagekräftige Informationen über deren zukünftige Profitabilität, aber auch deren Zahlungsfähigkeit gewinnen lassen. Darauf aufbauend wird vermittelt, wie diese Informationen methodisch genutzt werden, um Marktwerte von Unternehmen zu schätzen. Dies spielt in vielen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen (z.B. bei Unternehmenskäufen, aber auch im Insolvenz-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht) eine wichtige Rolle. Dabei ist es aus juristischer Sicht besonders wichtig zu verstehen, wie die ermittelten Unternehmenswerte zustande kommen, wie gut ihr Aussagegehalt im Einzelfall ist und mit welchen Gestaltungsparametern sie vor dem Hintergrund widerstreitender Interessen der beteiligten Parteien beeinflusst werden können. Hierfür vermittelt die Veranstaltung die erforderlichen ökonomischen und methodischen Grundlagen, angepasst auf die besonderen Bedarfe der juristischen Ausbildung und unter Nutzung von Praxisbeispielen und Fallstudien. Der Besuch der Veranstaltung „Jahresabschluss und Bilanzpolitik nach HGB“ im Vorfeld ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

5. Strategisches Management – Controlling

Strategisches Management und Controlling gehören zu den Kernaufgaben innerhalb der Unternehmensführung. Im strategischen Management werden unter Berücksichtigung von unternehmerischen Handlungsspielräumen und Umfeldbedingungen, wie beispielsweise Markt- und Technologieentwicklungen, den politischen Rahmenbedingungen oder der Wettbewerbssituation, die langfristigen Ziele und Visionen für die Unternehmenstätigkeit entwickelt und durchgesetzt. Das Controlling gibt als weitere wichtige Funktion den Mitarbeitern im Unternehmen die notwendigen Handlungsrahmen vor, damit die strategischen Ziele erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund behandelt die Veranstaltung verschiedenste strategische Entscheidungsprobleme im Unternehmen sowie die für die Strategieimplementierung notwendigen Controllinginstrumente und nutzt dafür auch eine Vielzahl an Praxisbeispielen und Fallstudien.

Wahlbereich 2: Volkswirtschaftslehre (Law and Economics)

1. Ökonomische Analyse des Rechts

In der ökonomischen Analyse des Rechts geht es unter Anwendung ökonomischer Theorien vor allem um die Frage, welche Wirkungen bestimmte rechtliche Normen auf das menschliche Verhalten ausüben. Die Veranstaltung führt insbesondere in die ökonomische Analyse zivilrechtlicher Probleme ein und diskutiert mit den Studierenden, wie mit bestehenden oder ggf. weiterentwickelten Rechtsnormen rechts- und wirtschaftspolitische Ziele erreicht werden können. Im Vordergrund steht die Frage, wie Recht die ökonomische Entwicklung beschleunigen oder verhindern kann. Ein Schwerpunkt liegt auf der ökonomischen Analyse des Deliktsrechts und des Vertragsrechts.

2. Europarecht aus ökonomischer Perspektive

Ein zentrales Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit einer einheitlichen Regulierung, um so für Unternehmen, aber auch Verbraucher in Europa ein möglichst günstiges ökonomisches Umfeld zu schaffen. Vor diesem Hintergrund haben viele Normen innerhalb der Europäischen Verträge und des Acquis communautaire weitreichende Auswirkungen auf den innereuropäischen Warenverkehr sowie die Wirtschaft der Mitgliedsstaaten der EU. Die kritische Analyse dieser Normen vor dem Hintergrund des gesamten Europarechts ist Gegenstand der Veranstaltung.

3. Umweltökonomie

Der Kurs „Umweltökonomie“ für Juristen benutzt eine grafische Illustration der Mikroökonomik um zum Einen das Phänomen des Marktversagens im umweltökonomischen Kontext aufzuzeigen und dann im zweiten Schritt die staatlichen Handlungsoptionen zu diskutieren.

4. Internationalisierung des Rechts aus ökonomischer Perspektive

In den verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schwerpunktprogrammen an der Bucerius Law School finden sich Bezüge zur Internationalisierung des Rechts, die in der Vorlesung aus ökonomischer Perspektive behandelt werden. Dazu gehört der Wettbewerb von Rechtsordnungen durch freie Wahl des Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, aber auch die Konkurrenz von Ertragssteuersystemen für Gesellschaften und Individuen. Generiert dieser Wettbewerb rechtspolitisch erwünschte oder unerwünschte Wirkungen? Behandelt werden auch die wesentlichen Regeln von GATT/WTO im Hinblick auf ihre ökonomischen Wirkungen. Die Vorlesung behandelt deshalb Grundzüge der Außenwirtschaftstheorie mit ihren Bezügen zum Wirtschaftsvölkerrecht einschließlich des völkerrechtlichen Schutzes privater Direktinvestitionen im Völkergewohnheitsrecht und durch bilaterale Investitionsschutzabkommen. Es folgt die rechtliche Verfassung des Euro im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft (AEUV), den Defiziten der rechtlichen Regeln zum Euro, den rechtlichen und ökonomischen Entwicklungen seit der griechischen Schuldenkrise und den Zukunftsplänen, wie sie im Bericht der fünf Europäischen Präsidenten und vom französischen Präsidenten Macron vorgestellt wurden.

5. Ringvorlesung: Frontiers in Law and Economics

Diese Veranstaltung wird -in der Regel als Ringvorlesung- von wechselnden Lehrpersonen und Referenten mit internationaler Reputation zu wechselnden Themen angeboten und von Prof. Schäfer koordiniert. Sie soll die Teilnehmer in einem Teilgebiet der ökonomischen Analyse des Rechts oder der Institutionenökonomie an die aktuelle Forschung heranführen.

Die erste Vorlesung im Rahmen dieser Reihe hat Frau Prof. Roberta Romano (Yale Law School) zum Thema „Applied Corporate Finance: Law and Finance of Debt Instruments” gehalten. Ebenso konnten wir Prof. Luigi Franzoni (University of Bologna) mit dem Thema “Economics of Intellectual Property Rights” an die Bucerius Law School holen.

Im Sommer 2017 hat Prof. Ariel Porat (Member of the Israeli Academy of Sciences) zu dem Thema “Economic Perspectives on Private Law” referiert. Im Rahmen der Ringvorlesungen fanden zahlreiche Vorträge rund um das Thema “Law and Economics“ statt.  2016 waren 10 Dozenten aus aller Welt an der Bucerius Law School vertreten (Prof. Yulie Foka-Kavalieraki, Prof. Jochen Bigus, Prof. Umberto Cherubini, Prof. Alon Harel, Dr. Arkadiusz Radwan, Prof. Fabian Amtenbrink, Prof. Emanuela Carbonara, Dr. Katarzyna Metelska-Szaniawska, Prof. Pierre Garello, Prof. Peter Cserne).

Im Sommertrimester wird eine vergleichbare Veranstaltungsreihe vorbereitet. Die Leistungskontrolle für diese überwiegend in englischer Sprache gehaltenen Vorträge besteht aus 5 kurzen, etwa 2-seitigen Essays über den Inhalt des Vortrags.

Im Bachelor-Studiengang werden insgesamt 13 wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen angeboten, 3 Pflicht- und 10 Wahlveranstaltungen. Studierende, die in diesen Veranstaltungen insgesamt mindestens 12 ECTS-Punkte erzielen, erhalten ein

Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen.

Das Zertifikat wird von der WHU – Otto Beisheim School of Management in Form einer Urkunde nebst Leistungsübersicht ausgestellt. Letztere enthält die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen und die erzielten Noten. Die Teilnahme an Veranstaltungen zum Erwerb des Zertifikats ist für die Studierenden jederzeit, d.h. bis zum Abschluss ihres Studiums an der Bucerius Law School möglich. Auch Doktorand*innen und Alumni, die an der Bucerius Law School immatrikuliert sind, haben Zugang zu diesen Veranstaltungen, sofern diese dadurch nicht überfüllt werden.

Philosophicum

Der Philosophie als derjenigen Wissenschaft, die grundlegende Fragen über die Welt und die menschliche Existenz stellt und diese Fragen grundlegend zu beantworten sucht, kommt im Studium generale der Bucerius Law School besondere Bedeutung zu.

Vertiefe dein Pihliosophie-Wissen

Der Philosophie als derjenigen Wissenschaft, die grundlegende Fragen über die Welt und die menschliche Existenz stellt und diese Fragen grundlegend zu beantworten sucht, kommt im Studium generale der Bucerius Law School besondere Bedeutung zu. Im Ausbildungsbereich Philosophie werden pro Studienjahr jeweils eine philosophische Vorlesung sowie zwei Lektürekurse angeboten. Die Studierenden erhalten so Gelegenheit, im Bereich Philosophie einen Schwerpunkt zu setzen und sich ein besonderes Grund- und Orientierungswissen in dieser Disziplin anzueignen – von der Antike bis zur Gegenwart, von Ethik, Metaphysik, Naturphilosophie bis hin zur Anthropologie. Zusätzlich zu dem für den LL.B. geforderten Nachweis für den Besuch von Veranstaltungen im Studium generale kann ein philosophisches Zertifikat, das Philosophicum, erworben werden.

Recht & Informationstechnologie

An der Bucerius Law School hast du die Möglichkeit, ein Technologiezertifikat in deine juristische Ausbildung einzubauen.

Gut vorbereitet auf die Digitalisierung der Rechtspraxis

Das 2024 neu konzipierte Zertifikat knüpft an die juristischen Kenntnisse der Studierenden an und gibt ihnen einen breiten Überblick über die für sie relevanten Bereiche der (Wirtschafts-)Informatik sowie die interdisziplinäre Schnittstelle Legal Tech. Im Fokus steht dabei nicht nur die abstrakte Wissensvermittlung, sondern auch die praktische Anwendung am Projekt. Das Zertifikat wird gefördert von der Siemens AG.

Aufteilung des Curriculums in Säulen:
Säule (A) werden grundlegende Kenntnisse in der (Wirtschafts-)Informatik vermittelt, die Grundvoraussetzung sind, um später verantwortungsvoll beraten oder regulieren zu können.
Säule (B) zeigt die Auswirkungen der Digitalisierung am Beispiel des Referenzgebiets Legal Tech. Diese Anknüpfung ist bewusst gesetzt: Die Studierenden sollen gerade mit den Veränderungen auf dem Markt vertraut gemacht werden, mit dem sie fachlich am meisten verbindet – der Rechtsmarkt. An diesem Referenzgebiet sollen sie – ausgehend von den im Kernstudium vermittelten Kompetenzen – die in der digitalisierten Rechts(um)welt notwendigen Kompetenzen im Einsatz von und Umgang mit Legal Technology erlernen.

In jeder der beiden Säulen werden drei Module gebildet:
(1.) ein Überblicksmodul
(2.) ein Spezialisierungsmodul
(3.) ein Projektmodul

Um das Zertifikat zu erwerben, müssen die Studierenden insgesamt vier Leistungsnachweise erbringen: jeweils einen aus dem Überblicksmodul sowie je einen aus dem Spezialisierungsmodul. Die Projektarbeit kann einen Leistungsnachweis aus dem Spezialisierungsmodul ersetzen.

Zertifikat in IP, Media & Technology Law

Das "Center for Transnational IP, Media and Technology Law" an der Bucerius Law School bietet qualifizierten Studierenden und Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, ein Zertifikat in IP, Media & Technology Law zu erwerben. Der Unterricht findet auf Englisch statt.

Firm im Recht des Geistigen Eigentums

Das Zertikat umfasst vier Kurse:

  • Comparative Intellectual Property Law,
  • Copyright Law with International Relevance,
  • Global Trends in Intellectual Property and Digital Media Law,
  • Industrial Property Law with International Relevance.

Das Rechtsgebiet des "IP, Media & Technology Law" gilt als eins der dynamischten Rechtsgebiete mit tiefen Auswirkungen bis auf das Leben normaler Bürgerinnen und Bürger. Es umfasst Themen wie Preisgestaltung von Arzneimitteln über Regulierungen im Internet oder Biotechnologie- und Softwarepatente bis hin zu illegalen Downloads von digitalen Audio- und Videoinhalten.

Globalisierung und Digitalisierung sind die maßgeblichen Treiber dieses Rechtsgebiets, und es ist zu erwarten, dass dieses Rechtsgebiet in den kommenden Jahrzehnten immense Bedeutung erlangen wird.

Recht & Politik

Jurist:innen haben in ihrem Arbeitskontext häufig auch mit politischen Fragestellungen zu tun – einige Absolvent:innen der Hochschule haben ihr politisches Interesse sogar zum Beruf gemacht, als aktive Politikerinnen und Politiker oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Parteien oder im öffentlichen Sektor.

Politikbegeisterte Studierende, die vielleicht eine ähnliche Karriere planen oder allgemein politisch interessiert sind, können im Rahmen des Studium generale einen politikwissenschaftlichen Schwerpunkt setzen. Zusätzlich zu dem für den LL.B. geforderten Nachweis für den Besuch von Veranstaltungen im Studium generale kann ein Zertifikat in Recht & Politik erworben werden.

Politikwissenschaftliche Grundlagen erlernen

Das Politikzertifikat wird ab 2024 in Kooperation mit der Hertie School stattfinden. Die Inhalte des Curriculum sind spezifisch auf die Bedürfnisse der Studierenden der Bucerius Law School zugeschnitten, damit sie grundlegende Denkweisen der Politikwissenschaften kennenlernen und eine reflexive Distanz zur eigenen Disziplin entwickeln können. Außerdem soll ein starker Praxisbezug die Arbeit in politiknahen Bereichen für Jurist:innen greifbarer machen. Wenn Gesetzgebung, wie es heißt, Zukunftsgestaltung ist, dann ist es für angehende Jurist:innen zentral, Kenntnis von politikwissenschaftlichen Denklogiken zu erwerben und ihr bereits erworbenes juristisches Wissen im Lichte konkreter Fragen politischen Handelns zu prüfen.

Das Zertifikat besteht aus vier Seminaren, die jeweils zentrale politikwissenschaftliche Konzepte auf a) deutscher, b) europäischer und c) internationaler Ebene beleuchten. Ein weiteres Seminar beschäftigt sich d) mit dem Vergleich von Regierungs- und Verwaltungssystemen. Der erfolgreiche Abschluss von vier Seminaren ist Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats.

Genderkompetenz

Die Bucerius Law School ist Kooperationspartner des Zentrum Gender & Diversity (ZGD) der Hamburger Hochschulen. Studierende der Bucerius Law School haben die Möglichkeit Lehrveranstaltungen des ZGD zu besuchen und die Zertifikate „Genderkompetenz“ sowie „Intersektionalität und Diversity“ zu erwerben. Creditpoints, die im Rahmen der Zertifikate des ZGD erworben werden, können für den unbenoteten Bereich in Jura plus (Modul E4 Studium generale/Studium personale) angerechnet werden. 

Weitere Informationen auf der Seite des ZGD


Ansprechpartnerin Bucerius Law School: Katharina Lehner (katharina.lehner(at)law-school.de), Programm Management Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung

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