Vom Wert der Arbeit

Entgeltgleichheit bei unterschiedlicher, aber gleichwertiger Arbeit vor dem Hintergrund der Entgelttransparenzrichtlinie

Forschung & Fakultät |

Am 8. April 2026 fand an der Bucerius Law School vor „ausverkauftem“ Haus eine spannende, von Prof. Dr. Helmut Nause (Präsident des Landesarbeitsgerichtsverbands a.D., Honorarprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg) souverän moderierte Veranstaltung des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht (HVA) zu einer speziellen Frage aus dem sehr aktuellen Problemfeld Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz statt.

In einem arbeitsrechtlichen und in einem arbeitswissenschaftlichen Referat gingen Rechtsanwalt Dr. Matthias Münder (SCHRAMM MEYER KUHNKE) und Dr. Andrea Jochmann-Döll (GEFA-Forschung-Beratung) der Frage nach, was unterschiedliche, aber gleichwertige Arbeit ist. Konkrete Fragen waren dabei etwa, ob die Entgelttransparenzrichtlinie tatsächlich den sog. Gender-Pay-Gap schließen und echte Entgeltgleichheit herstellen kann, welche Vorgaben die Entgelttransparenzrichtlinie zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten macht und wie – das fand ich persönlich besonders interessant und wird Unternehmen, Tarifparteien, Betriebsräte, Rechtsanwält:innen und Gerichte vermutlich noch jahrelang beschäftigen – praktisch geprüft werden kann, ob unterschiedliche Arbeit gleichwertig ist?

Die nächste Veranstaltung des HVA findet am 9. September 2026 an der Bucerius Law School statt.

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