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Einige Student:innen des Schwerpunkts Arbeitsrecht zu Besuch beim BAG in Erfurt
Der Anlass: Die mündliche Verhandlung über ein Verfahren zur Zulässigkeit tariflicher Mehrarbeitszuschläge im Einzelhandel.
Am 28.4.2026 war eine kleine Delegation des Schwerpunkts Arbeitsrecht der Bucerius Law School (BLS) zu Besuch beim Bundesarbeitsgericht (BAG). Anlass war die mündliche Verhandlung über ein Verfahren zur Zulässigkeit tariflicher Mehrarbeitszuschläge im Einzelhandel (MTV Thüringen).
Erwartungsgemäß hat der Fünfte Senat des BAG seine Rechtsprechung vom 26.11.2025 bestätigt (kein sachlicher Grund nach § 4 I TzBfG für die angebliche Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, Anpassung nach oben als Rechtsfolge) und die Sache zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das LAG Thüringen zurückverwiesen. Gegen das Urteil wird Prof. Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der BLS, im Auftrag des betroffenen Arbeitgebers und Arbeitgeberverbands Verfassungsbeschwerde erheben.
Danach hatte die kleine Reisegruppe Gelegenheit, spontan an einem Fachgespräch zwischen der Präsidentin des BAG, Inken Gallner, und den Richter:innen der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihrer Präsidentin Dr. Andrea Baer teilzunehmen, die ebenfalls "auf Klassenfahrt" beim BAG waren.
Abschließend führte Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin am BAG und Lehrbeauftragte an der BLS, die Gruppe noch durch das Haus, beantwortete Fragen und diskutierte mit den Student:innen. Am Vorabend hatten Dr. Paul Alexander Tophof und Noerr die Gruppe zu einem geselligen Beisammensein in der Erfurter Altstadt eingeladen.
Vielen Dank an alle Beteiligten für die tollen Tag, das war großartig!
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