Infrastrukturbedingte Behandlungsfehler sind in einer ökonomischen Zielen und Zwängen ausgesetzten Medizin etwa bei ambulant durchgeführten Operationen ein erhebliches Problem. Heute ist es keine völlig neue Erkenntnis, dass entsprechende Fehler auch für die Leitungsebenen von Kliniken und Praxen Strafbarkeitsrisiken mit sich führen. Der 1. Medizinstrafrechtsabend des WisteV-Arbeitskreises Medizinstrafrecht, des Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises der Bucerius Law School und der medstra, der Zeitschrift für Medizinstrafrecht, will zum einen bestehende Strafbarkeitsrisiken aufzeigen. Zum anderen will er gemeinsam mit anwesenden Medizinern ausloten, inwiefern eine einrichtungsbezogene Aufklärung Haftungsrisiken minimieren kann. Da bereits jetzt viele Anmeldungen eingegangen sind, werden wir die Veranstaltung voraussichtlich in den Nixdorf-Hörsaal verlegen.
Ausführliche Informationen und vollständiges Programm...
Anmeldungen bitte an katja.arnold(at)law-school.de
- Eine gemeinsame Veranstaltung von WisteV, Bucerius Law School und medstra -