Ja, die Bucerius Law School gewährt solchen Studierenden, die nach erfolgreich bestandenem Auswahlverfahren einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber aus einem bestimmten Grund erst das kommende Studienjahr annehmen wollen, einen entsprechenden Aufschub. Mögliche Gründe für so einen Aufschub sind etwa die Ableistung eines Freiwilligendienstes oder eines Auslandsaufenthaltes. Solltest du entsprechende Pläne verfolgen, bitten wir dieses an entsprechender Stelle auf dem Online-Bewerbungsbogen zu vermerken.
Studienbewerber, die ihr Englischzertifikat nicht bis zum mündlichen Auswahlverfahren nachreichen, werden bei Erfolg im Auswahlverfahren automatisch um ein Jahr zurückgestellt.