Mit Lea Frehse und Heinrich Wefing von der ZEIT sprach sie über die Zukunft des humanitären Völkerrechts und die Grenzen humanitärer Hilfe in bewaffneten Konflikten.
Wie belastbar ist das humanitäre Völkerrecht in einer Zeit zunehmender Gewalt und globaler Konflikte? Dieser Frage widmete sich ein Abend des Debattenforums an der Bucerius Law School unter dem Titel „Lässt sich Krieg noch zivilisieren? Zur Zukunft des humanitären Völkerrechts“.
Humanitäres Völkerrecht als Grundlage
Bereits zu Beginn wurde deutlich, worum es an diesem Abend ging: um die Frage, ob Regeln auch dort noch Bestand haben, wo Gewalt eskaliert. Für Spoljaric ist die Antwort eindeutig: Die Einhaltung des Rechts sei keine Schwäche, sondern die Voraussetzung dafür, menschliches Leid in bewaffneten Konflikten zu begrenzen. Immer wieder verwies sie auf die Bedeutung der „rule of law“, also der Herrschaft des Rechts, - gerade dort, wo politische und militärische Interessen dominieren.
Spoljaric schilderte zunächst ihren beruflichen Weg von der Diplomatie über die Vereinten Nationen bis an die Spitze des IKRK. Die Organisation versteht sich als Hüterin des humanitären Völkerrechts und ist weltweit in bewaffneten Konflikten tätig. Ihr Anspruch sei es, mit allen Konfliktparteien im Gespräch zu bleiben und immer wieder auf die Einhaltung der Genfer Konventionen zu drängen.
Neutralität und Zugang in Konfliktgebieten
Wie schwierig diese Arbeit geworden ist, zeigte sie anhand aktueller Reisen in den Nahen Osten. Gespräche mit Regierungen, Militärs und humanitären Akteuren dienten dazu, die Perspektive des humanitären Völkerrechts einzubringen und konkrete Hilfe zu ermöglichen. Gleichzeitig berichtete Spoljaric von kurzfristig abgesagten Treffen, geschlossenen Lufträumen und Ansprechpartnern, die wenige Tage später nicht mehr am Leben waren. Humanitäre Hilfe, so ihre zentrale Botschaft, könne nur vor Ort organisiert werden.
Auf die Frage von Lea Frehse, warum Staaten wie der Iran überhaupt mit dem IKRK kooperierten, verwies Spoljaric auf einen Grundpfeiler der Organisation: ihre Neutralität. Gerade weil das IKRK keine politische Position einnehme, könne es Zugang zu Konfliktparteien erhalten und Vertrauen aufbauen. Dieser Zugang sei die Voraussetzung dafür, humanitäre Hilfe überhaupt leisten zu können.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es um die Frage, ob Kriege heute brutaler geworden seien. Spoljaric widersprach der Vorstellung, Gewalt sei ein neues Phänomen; wohl aber beobachte sie eine zunehmende Missachtung jener Regeln, die Gewalt begrenzen sollen. Die Genfer Konventionen seien nicht schwächer geworden: ihre Durchsetzung hänge jedoch vom politischen Willen der Staaten ab. Wo Regeln missachtet würden, litten nicht nur Zivilistinnen und Zivilisten. Auch Soldatinnen und Soldaten trügen langfristige psychische Folgen davon.
Die Grenzen humanitärer Hilfe
Heinrich Wefing sprach einen zentralen Widerspruch der Arbeit des IKRK an: Die Organisation könne Regeln nicht durchsetzen, sondern lediglich auf ihre Einhaltung hinwirken. Spoljaric berichtete dazu von einem Besuch in einem Gefängnis in Bagdad, in dem mutmaßliche IS-Kämpfer inhaftiert waren. Viele Gefangene lebten ohne Informationen über ihre Familien oder ihre Zukunft. Das IKRK habe dort unter anderem Nachrichten von Angehörigen übermittelt. Entscheidend sei, dass Menschen unabhängig von ihren Taten gleichbehandelt würden – gerade darin zeige sich die praktische Bedeutung humanitärer Prinzipien.
Besonders eindringlich sprach Spoljaric über die Situation in Gaza. Der Krieg markiere aus ihrer Sicht eine Zäsur – nicht zuletzt wegen des Ausmaßes der Zerstörung. Millionen Menschen lebten unter Bedingungen, in denen grundlegende Versorgung kaum noch gewährleistet sei. Besonders bedrückend sei die Erfahrung, dass humanitäre Hilfe oft nur wenige Kilometer entfernt bereitstehe und die Menschen dennoch nicht erreiche.
Auch die Debatte um den Begriff des Genozids wurde angesprochen. Spoljaric vermied bewusst eine rechtliche Bewertung und verwies darauf, dass solche Entscheidungen internationalen Gerichten oblägen. Die Aufgabe des IKRK sei eine andere: Menschen zu schützen, Leid zu begrenzen und Leben zu retten.
Der Abend machte deutlich, wie begrenzt die Handlungsmöglichkeiten humanitärer Organisationen in bewaffneten Konflikten oft sind und wie unverzichtbar ihre Arbeit zugleich bleibt. Gerade weil das humanitäre Völkerrecht immer wieder verletzt wird, bleibt es ein zentraler Bezugspunkt internationaler Politik. Dass es Regeln braucht, um seine Folgen zu begrenzen, stand an diesem Abend außer Zweifel.