Die LARG hat zu Austausch und Diskussion in die Bucerius Law School eingeladen: Thema des Seminars war die Schnittstelle „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“. Die LARG gibt PostDocs und Promovierenden, die im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) und Recht forschen, die Möglichkeit, sich über spezifische Fragen auszutauschen. Im Rahmen von Workshops und Seminaren werden Themen behandelt, die häufig mit konkreten Forschungsprojekten der Mitglieder zusammenhängen. Organisiert wurde das Seminar von der Leiterin der LARG, Dr. Sophie Burchardi sowie Charlotte Schindler und Jula Mächler.
Vorträge aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive
Nach Begrüßung durch die Organisatorinnen und dem Schirmherr der Gruppe, Professor Dr. Christoph Kumpan, begann das Seminar mit einer technischen Einführung in die Datennutzung im Rahmen künstlicher Intelligenz durch Dominic Hinz von der DERMALOG GmbH aus Hamburg. Die Einführung hat sich gezielt an Jurist:innen gerichtet und den Blick der Teilnehmenden auf die technischen Grundlagen der Datennutzung bei KI geschärft. Im Anschluss stellte Professor Dr. Kristin Pfeffer, Professorin für Öffentliches Recht, Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht an der Hochschule der Akademie der Polizei, die datenschutzrechtlichen Herausforderungen „Algorithmic Policing" vor.
Dr. Kristof Meding, Referent LfDI Baden-Württemberg schilderte die Sicht der Datenschutzaufsicht auf KI-bezogene Sachverhalte und berichtete, welche rechtlichen Hürden spezifisch in diesen Situationen bestehen. Abgerundet wurde der Nachmittag durch einen Vortrag von Martin Lose, Senior Associate im Bereich Technology & Data bei der Kanzlei Fieldfisher in Hamburg. Herr Lose präsentierte an Beispielen aus seiner anwaltlichen Praxis, die Relevanz desDatenschutzrechts bei der Beratung von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die im Bereich KI tätig sind.
Im Anschluss an die Vorträge bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen und diese im Plenum zu diskutieren. Es entstanden lebhafte Diskussionen, die von den Konturen des KI-Begriffs im Allgemeinen über Fragen der Regulierung von Trainingsdatensätzen für Hochrisiko KI-Systeme bis hin zur Frage nach der Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Arbeitsrecht reichten.