Das dritte Seminar der LARG in diesem Jahr befasste sich mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in gerichtlichen beziehungsweise außergerichtlichen Verfahren. Promovierende, PostDocs und auch interessierte Praktiker kamen zusammen, um über die theoretische Einsatzmöglichkeiten, rechtlichen Grenzen und auch praktischen Beispiele zu diskutieren und sich bezüglich der eigenen Forschungsansätze und Ideen auszutauschen. Organisiert wurde das Seminar von der Leiterin der LARG, Dr. Sophie Burchardi, sowie Yannek Wloch, Maren Woebbeking und Charlotte Peters.
Internationale und interdisziplinäre Vorträge aus Forschung und Praxis
Nach einer Begrüßung durch die OrganisatorInnen des Seminars eröffnete Christian Merz von IBM das Seminar mit einer spannenden Vorstellung der Systeme FRAUKE und OLGA, zwei KI-basierten Systemen, die am AG Frankfurt beziehungsweise am OLG Stuttgart zur Unterstützung des Richters bei der Urteilsausarbeitung erprobt werden. Der Blick in die gerichtliche Praxis zeigte den Teilnehmenden die staatlichen Ambitionen und Bestrebungen in diesem Bereich auf.
Im Anschluss erläuterte Ludwig Bull, CEO von Courtcorrect, die Ansätze für eine möglichst weitgehende Automatisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung am Beispiel seines eigenen Unternehmens. Dr. Dovile Baryse von der Universität Vilnius in Lettland ermöglichte uns einen Einblick in ihre Forschung zu der sozialen Akzeptanz der Nutzung Künstlicher Intelligenz in gerichtlichen Verfahren aus psychologischer Perspektive.
Abgerundet wurde der erste Tag durch ein im Kooperation mit dem Network for Artificial Intelligence & Law (NAIL) ausgerichteten Vortrag von Prof. Dr. Tanel Kerkmäe und Prof. Dr. Thomas Hoffmann von der TalTech Universität in Talinn, Estland, über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Estland.
Der zweiten Seminartag begann mit einem Vortrag von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die Digitalisierung und den Einsatz von KI im staatlichen Zivilprozess. Im Rahmen dessen stellte sie unter anderem erste Schlussfolgerungen aus ihrer unter anderem gemeinsam mit der ebenfalls anwesenden Monika Nöhre (Präsidentin des Kammergerichts a.D.) durchgeführten Studie zum Rückgang der Klageeingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit vor. Passend dazu endete das Seminar mit dem Vortrag von Richter Jan Mysegades vom Amtsgericht Hamburg über Software als Beweiswerkzeug.