Matthias Jacobs zu Besuch in Japan

Reise nach Tokyo zu zwei Vorträgen über die Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das Arbeitsrecht und über die deutsche Juristenausbildung.

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Auf Einladung von Professor Dr. Yumiko Kuwamura, Tohoku University Sendai, reiste Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, vom 5. bis zum 11. Februar 2023 nach Tokyo, Japan, um dort an einem Symposium über “Characteristics of German Labor Relations and Impact of COVID-19 on Social Economy: Comparison with Japan” teilzunehmen. 

 

Rechtsvergleichendes Symposium: Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das Arbeitsrecht

Das Symposium, das am 8. Februar 2023 halbtags in Tokyo mit rund 45 Teilnehmer:innen aus ganz Japan stattfand, wurde organisiert von AOTS (Association for Overseas Technical Cooperation and Sustainable Partnerships), einer von der japanischen Regierung unterstützten Organisation für internationale Zusammenarbeit, die 1959 gegründet wurde.

Auf dem Symposium wurden die Merkmale der Arbeitspraktiken und der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland sowie die sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19 sowie die durch sie verursachten Maßnahmen und Herausforderungen an Rechtsprechung und Gesetzgebung rechtsvergleichend in Japan und Deutschland näher vorgestellt und kritisch diskutiert.

Dazu hielt nach der Begrüßung durch AOTS zunächst Jacobs einen Vortrag über die Herausforderungen, die die COVID19-Pandemie dem deutschen Arbeitsecht gestellt hat und immer noch stellt, während Kuwamura anschließend den entsprechenden Teil für Japan übernahm. Danach referierte der seit vielen Jahren für japanische und deutsche Unternehmen in Tokyo tätige Rechtsanwalt Dr. Tobias Schiebe, LL.M. (Wellington), ARQIS Foreign Law Office, über die entsprechenden Probleme, die sich insbesondere aus Sicht der Praxis stellen.

Die anschließende Podiumsdiskussion, in die auch die Zuhörerschaft einbezogen wurde, wurde moderiert von Professor Takashi Araki, University of Tokyo. In ihr wurde lebhaft über die staatlichen Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gestritten. Das rechtsvergleichende Gespräch förderte auch abseits der eigentlichen Fragestellung interessante neue gegenseitige Erkenntnisse über das Arbeitsrecht in Japan und Deutschland zutage, etwa über Rechtsfragen des Erholungsurlaubs, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Erfassung der Arbeitszeit und arbeitszeitrechtliche Vorgaben überhaupt.

 

Die Juristenausbildung und die Bucerius Law School am College of Law der Nihon University

Einen Tag später war Jacobs auf Einladung von Dekan Professor Dr. Tsukasa Oda zu Gast an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Nihon University und berichtete dort nicht nur über die Lehre und Forschung an der Bucerius Law School, sondern auch und vor allem über die deutsche Juristenausbildung insgesamt und diskutierte Reformbestrebungen. Die Nihon University ist eine der führenden privaten Universitäten Japans. Ihre Vorgängerin, die Nihon Law School (heute die Fakultät für Rechtswissenschaften), wurde 1889 von Justizminister Yamada Akiyoshi gegründet.

Nach dem Vortrag von Jacobs entwickelte sich eine interessante Diskussion mit den etwa 25 japanischen Kolleg:innen der juristischen Fakultät über die Besonderheiten der jeweiligen juristischen Ausbildung und über das, was man gegebenenfalls voneinander lernen kann, sowie über die Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Hochschulen in Japan und Deutschland.

 

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