Nachdem im Rahmen des Probeseminars zuvor bereits einige medizinstrafrechtliche Vorträge in Hamburg am UKE und an der BLS in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Holke-Leonie Doench, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht des Universitätsklinikums Eppendorf, stattfanden, reisten die Wirtschafts- und Medizinstrafrechtlichen Schwerpunkte bereits zum vierten Mal an den Rhein zur Kanzlei Tsambikakis & Partner. Unter der Moderation von Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Michael Tsambikakis hielten die Studierenden Ihre Vorträge. Weitere Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Kanzlei bereicherten das Seminar mit spannenden Fragen und Anregungen aus der Praxis.
Den Anfang machte Sue Behring mit einem Vortrag zu möglichen Verpflichtungen und sanktionsbezogenen Obliegenheiten von Unternehmen zur Einrichtung von Compliance Management Systemen. Daran anschließend stellte Ann-Kathrin Pletzer den Kölner Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz kritisch dar und erörterte, ob dieser eine zukunftsfähige Grundlage für ein Unternehmensstrafrecht darstellt. Constantin Ladwig referierte über den Pflichtwidrigkeitszusammenhang im Gesundheitsweisen insbesondere bezüglich der §§ 222 und 229 StGB.
Nach einer Mittagspause mit Besuch der beeindruckenden Dachterrasse setzte Julius Fetköter das Probeseminar mit einer Darstellung der Maßstäbe und Schranken der Haushaltsuntreue fort. Anschließend fragte Maximiliane Wöllenstein, ob wir einen Untreue-Spezialbestand zum Schutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen brauchen. Katharina Hengst trug zu der Frage vor, ob der (Abrechnungs-)Betrugstatbestand auch in der Lage ist, Korruptionsunrecht strafrechtlich zu erfassen. Zu guter Letzt erörterte Felix Krohn die Reichweite des § 335a StGB und damit zahlreiche Anwendungsprobleme der internationalen Dimension der Amtsträgerkorruption.
Im Anschluss spazierten alle Teilnehmer auf Einladung der Kanzlei gemeinsam am Rhein entlang zu einem Kölner Brauhaus, um den Abschluss des Probeseminars bei Kölsch und traditioneller rheinischer Küche zu feiern. Die Kölner Bar- und Clubszene wurde ebenfalls einem kritischen Test unterzogen.