Medizinstrafrecht in Köln

Die strafrechtlichen Schwerpunkte zu Gast bei Tsambikakis & Partner

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Nachdem die Fahrt des Schwerpunkts im letzten Jahr bereits ein voller Erfolg war, durften auch die diesjährigen Wirtschafts- und Medizinstrafrechtlichen Schwerpunkte in den Räumen der Kanzlei Tsambikakis & Partner direkt am Rhein ihr Probeseminar zum Medizinwirtschaftsstrafrecht abhalten. Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Michael Tsambikakis moderierten. Weitere Rechtsanwälte der Kanzlei bereicherten die Diskussion insbesondere mit Beiträgen aus der Praxis.

Maximilian Lüderwaldt begann den Tag mit einem Vortrag zu den Sorgfaltspflichten des Arztes. Katrina Iversen stellte daran anknüpfend die zivilrechtlichen Aufklärungspflichten des Arztes als mögliche, aber auch problembeladene Grundlage für eine wirksame Einwilligung im Strafrecht vor. Mit der Schadenshochrechnung beim Abrechnungsbetrug setzte Lisa Fleckenstein fort. Chiara Gerbers verschaffte den Teilnehmern einen Überblick über die Amtsträgerkorruption im Gesundheitswesen. Danach trat Philipp Scherer dafür ein, dass sich auch ein Vertragsarzt wegen Untreue strafbar machen könne. Jonathan Schramm erhob deutliche Kritik an der neuen Strafnorm des § 217 Strafgesetzbuch (StGB). Chiara Schmid trug zum Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation vor. Ferdinand Evers beleuchtete die Bedeutung des § 323c StGB als Auffangtatbestand im Gesundheitswesen. Last but not least stellte Lucas Christel seine Arbeit zu den Strafbarkeitsrisiken vor, die bei der Manipulation der staatlich gesteuerten Organvergabe zu beachten sind.

Nachdem alle Seminararbeiten erfolgreich präsentiert waren, spazierten die Teilnehmer gemeinsam am Rhein entlang in ein typisches Brauhaus, um den Abend auf Einladung der Kanzlei bei dem ein oder anderen Kölsch ausklingen zu lassen. Für zukünftige strafrechtliche Schwerpunkte wird das Seminar auch im kommenden Jahr offen stehen.

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Lara Blume, wissenschaftliche Mitarbeiterin

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