Prof. Röthel und „Das Recht auf den eigenen Körper“

Anne Röthel forscht zum Thema „Das Recht auf den eigenen Körper in privaten Näheverhältnissen“ – Forschungsheft 2021/22: Artikel #3.

Forschung & Fakultät |

Professorin Anne Röthel beschäftigt sich in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekt mit dem Thema „Das Recht auf den eigenen Körper in privaten Näheverhältnissen – Dogmen, Diskurse, Deutungen“. Wie kam sie auf diese Idee? Ein Beitrag aus dem aktuellen Forschungsheft der Bucerius Law School.

Schutz des Körpers in durch Nähe und Vertrauen geprägten Beziehungen

Es gibt ein Thema, das Anne Röthel seit Jahren keine Ruhe lässt. Eine Geschichte, die noch erzählt werden muss, wie sie sagt. Diese Geschichte handelt vom menschlichen Körper und von dem Recht, selbst über ihn bestimmen zu dürfen. Es geht Röthel dabei weniger um Fragen wie Sterbehilfe, Folter, Leihmutterschaft oder Klonen. „Zu all diesen Themen gibt es bereits meterweise Literatur“, sagt sie. Greife der Staat oder ein Fremder in die körperliche Selbstbestimmung ein, gebe es hierzu seit Langem lebhafte Debatten und zumeist klare Regelungen.

Ganz anders aber sehe dies bei Beziehungen aus, die durch Nähe und Vertrauen gekennzeichnet werden, etwa im Verhältnis zu behandelnden Ärzt*innen, zu Betreuer*innen oder im Verhältnis von Eltern und Kindern.

Der Körper wird nicht nur vom Staat gefährdet: Kinder und Patient*innen als Beispiel

Getan hat sich bei all diesen Themen in den vergangenen Jahrzehnten viel. Die Rechte der Patient*innen, auch von psychisch Kranken, wurden gestärkt, das Recht der Eltern, ihre Kinder zu züchtigen, abgeschafft, das Kind als eigenständige Persönlichkeit anerkannt. Dennoch ist die körperliche Selbstbestimmung des Kindes im Recht kein Selbstläufer. „Wieso nehmen wir an, dass es da eine Alters-Schwelle gibt, von der an alles anders ist?“, fragt Röthel.

Es geht ihr um Fragen wie: Warum geht das Recht davon aus, dass Eltern grundsätzlich die besseren Entscheidungen für die Körper ihrer Kinder treffen? Mit welcher Begründung stellt sich das Recht hinter die Eltern, wenn ihre 16-jährige Tochter abtreiben möchte, und die Eltern ihr dies untersagen, weil sie zum Beispiel aus religiösen Gründen mit dem Schritt ihrer Tochter nicht einverstanden sind?

Auch im Arzt-Patienten-Verhältnis gebe es Leerstellen, wenn es um die körperliche Selbstbestimmung gehe, so Röthel. Vor allem sei nicht alles, was im Recht versprochen werde, auch Realität. „Mich interessiert, warum es in den rechtswissenschaftlichen Debatten so eine geringe Rolle spielt, wie zum Beispiel die Realität in einem Krankenhaus aussieht“, sagt sie.

Der Körper sei ein ganz zentraler Punkt für unsere Rechtsordnung. „Bei der Idee der modernen Staatlichkeit geht es immer auch um seinen Schutz und um die Bändigung von Staatsmacht gegenüber dem Körper“, erklärt Röthel. Aber der Körper werde eben nicht nur vom Staat gefährdet, auch wenn wir staatliche Gefährdungen besonders empfindlich registrieren würden.

„Das ist mein Thema – es ist eine einmalige Chance für mich, darüber zu schreiben“

Je mehr sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzte, je mehr Bücher, Fachaufsätze und Gerichtsurteile Röthel las, desto größer wurde ihre Neugierde – bis sie im vergangenen Sommer schließlich wusste: „Das ist mein Thema“. Sie sei ganz euphorisch gewesen, als ihr dies klar geworden sei, erzählt sie. Den Förderungsantrag zu formulieren, den sie an die Deutsche Forschungsgemeinschaft stellte, fiel ihr daraufhin nicht schwer, schließlich hatte sie sich gedanklich bereits seit Jahren mit der Thematik beschäftigt.

Seit 2004 ist Röthel Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht. Für ihr Forschungsprojekt ließ sie sich für ein Semester vertreten, um sich vollständig ihrem Vorhaben widmen zu können. Wenn sie von ihrer Arbeit erzählt, tut sie dies mit großer Begeisterung. „Es ist eine einmalige Chance für mich, über dieses Thema zu schreiben“, sagt sie. Öffentliches Recht, Philosophie, Geschichte, Ethik, Strafrecht – all diese Gebiete streift die Zivilrechtlerin mit ihrer Arbeit. Sie mag diese Überschneidungen, findet es hilfreich und wichtig, andere Sichtweisen hinzuzuziehen.

Rechtsentwicklung stark durch Abgrenzung von Nationalsozialismus geprägt – birgt das auch Gefahren?

Einen Teil des geplanten Buches hat sie bereits geschrieben, viele Zwischenergebnisse liegen vor. Was ihr bei ihren Recherchen immer wieder auffällt: „Für die deutsche Rechtsentwicklung spielt die Zeit des Nationalsozialismus eine große Rolle, das Grundgesetz definiert sich stark in Abgrenzung zu dieser Zeit.“

Darauf geht auch die Entscheidung zurück, Eltern oder Betreuer*innen in vielen Bereichen freie Hand zu lassen und sich als Staat nicht einzumischen. Aber birgt diese Haltung nicht auch Gefahren? Das möchte Röthel beleuchten. Außerdem geht es ihr darum, den Widerständen auf die Spur zu kommen, welche die Durchsetzung von körperlicher Selbstbestimmung behindern.

Wenn zum Beispiel die Rede davon ist, dass es zum „natürlichen Recht“ der Eltern gehöre, für ihr Kind zu entscheiden, weil sie am besten wüssten, was gut für ihren Nachwuchs ist. Oder wenn Ärzt*innen „natürlich“ kraft ihres überlegenen Wissens eine Entscheidung treffen müssen.

„Da wird ein Referenzsystem wie die Natur herangezogen, um Fremdbestimmung zu erklären“, sagt Röthel. Häufig werde auch damit argumentiert, es handele sich „um private Verhältnisse“, da solle man sich lieber raushalten. „Natürlichkeit, Privatheit – das sind Passepartout-Argumente, die mir schon mehrfach begegnet sind.“

Die Arbeit richtet sich auch an Nicht-Juristen

Röthel möchte aufdecken, wo im Recht bis heute mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um körperliche Selbstbestimmung geht. Ganz bewusst wählt sie hierzu eine allgemein verständliche Sprache, auch Nicht-Juristen sollen nachvollziehen können, worum es ihr geht und welche Schritte noch zu gehen sind. Sie hofft, dass bald in größerem Umfang über die Fragen diskutiert wird, die sie aufwirft.

Eine ihrer Kolleginnen sagt, Röthel habe die Fähigkeit, stets Freude in einen Raum zu bringen, das zeichne sie aus. Und mit eben dieser Freude schreibt die Zivilrechtlerin auch an ihrer Arbeit. Im Laufe des Jahres 2022 soll ihr Buch fertig sein.

Zur Person

Prof. Dr. Anne Röthel ist seit 2004 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht und Direktorin des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen.

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